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Finderlohn oder Diebstahl? Geldbörse in Bad Salzungen zurückgegeben

In Bad Salzungen verlor eine 68-jährige Frau am 6. März 2024 ihre Geldbörse, die von einem 65-jährigen Mann gefunden wurde, der jedoch 200 Euro Bargeld entnahm, was dank Kamerabildern und der anschließenden Polizeiinspektion aufgedeckt wurde und zur Rückgabe des Geldes an die Geschädigte führte.

Bad Salzungen – In einer bemerkenswerten Wendung der Ereignisse um einen vermeintlichen Fund von Geld wird das Bild des „ehrlichen Finders“ rasch erschüttert. Am 6. März 2024 hatte eine 68-jährige Frau in einer Bankfiliale in Bad Salzungen ihre Geldbörse verloren, ohne es sofort zu bemerken. Das Unglück geschah, als ihr Portemonnaie unbemerkt vom Tisch fiel, wodurch sie erst später von dem Verlust erfuhr und daraufhin die Polizei informierte. Die Suche nach dem verloren gegangenen Geldstück schien zunächst aussichtslos.

Unmittelbar nach der Anzeigenaufnahme meldete sich jedoch ein 65-jähriger Mann telefonisch bei der Geschädigten. Er behauptete, die Geldbörse gefunden zu haben, und überreichte der Frau das Fundstück. Doch bei dieser Übergabe war das Bargeld in Höhe von 200 Euro, das sich ursprünglich in der Geldbörse befunden hatte, nicht mehr vorhanden. Der Mann konnte nicht aufklären, wo das Geld geblieben war, was bereits zu einem ersten Verdacht führte.

Überwachungskameras lügen nicht

Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen wurden die Aufnahmen der Überwachungskameras in der Bank analysiert. Diese Bilder offenbarten die ganze Wahrheit: Der Mann hatte die Geldbörse, kurz nachdem sie vom Tisch gefallen war, aufgehoben, hineingeschaut und die Bank sofort verlassen – trotz der Anwesenheit der Geschädigten im selben Raum. Dies lieferte den Beamten den entscheidenden Hinweis, dass hier etwas nicht stimmte.

Bei der Befragung des Mannes gestand dieser schließlich ohne Umschweife, das Geld für sich genommen zu haben. Viele Menschen nehmen an, dass sie durch ehrliches Handeln das Vertrauen anderer gewinnen können, doch in diesem Fall scheint der Schein trügerisch gewesen zu sein. Der Beschuldigte gab die entwendeten 200 Euro zurück, und diese konnten der Frauen, die bereits einen Verlust erlitten hatte, zurückgegeben werden.

Diese Vorfall wirft Fragen zur Ehrlichkeit und Integrität im Alltag auf, insbesondere wenn es um den Umgang mit Fundstücken geht. Die Geschichte zeigt, dass die Prinzipien des „ehrlichen Finders“ nicht immer in der Realität widergespiegelt werden. Diese Episode in Bad Salzungen erinnert daran, dass nicht jeder, der mit einer guten Absicht auftritt, auch tatsächlich die Anstandswahrung in seinem Herzen trägt.

Für weitere Informationen zu diesen Vorfall oder bei Fragen steht die Pressestelle der Thüringer Polizei gern zur Verfügung. In einer Welt, in der der Begriff „ehrlicher Finder“ oft mit positiven Assoziationen verbunden wird, ist es wichtig, wachsam zu bleiben und sich nicht blenden zu lassen.

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei, Landespolizeiinspektion Suhl, Pressestelle, Julia Kohl, Telefon: 03681 32 1503, E-Mail: pressestelle.lpi.suhl@polizei.thueringen.de

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