Mülheim an der RuhrPolizei

Missbrauch von Kindern und Jugendlichen: Anstieg der Fälle und der Kampf gegen das Dunkelfeld

Kindesmissbrauch: Ein gesamtgesellschaftliches Problem

Der Anstieg der gemeldeten Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im letzten Jahr hat die Dunkelziffer dieses Verbrechens aufgedeckt. Dabei handelt es sich jedoch nur um die Spitze des Eisbergs, wie das Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2023 verdeutlicht.

Im Jahr 2023 meldete die Polizei insgesamt 16.375 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern. Darüber hinaus registrierte sie 1.200 Fälle, in denen Jugendliche Opfer wurden. Besonders besorgniserregend ist der Anstieg der Fälle mit kinderpornografischem Material um 7,4 Prozent auf rund 45.000.

Der Einfluss von polizeilicher Arbeit und Anzeigeverhalten

Das Bundeskriminalamt weist darauf hin, dass die Anzahl der aufgedeckten Missbrauchsfälle stark von der polizeilichen Kontrolltätigkeit und dem Anzeigeverhalten abhängt. Durch verstärkte polizeiliche Maßnahmen in den letzten Jahren ist es zu einer Aufhellung des Dunkelfelds gekommen. Dennoch bleiben viele Fälle unentdeckt.

Ein Problem liegt in Fällen, in denen sich Hinweise auf Strafen aus dem Ausland ergeben, aber kein potenzieller Tatort in Deutschland ermittelt werden kann. Dies ist teilweise auf die Mindestspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten in Deutschland zurückzuführen. Insbesondere die fehlende Speicherung von IP-Adressen erschwert die Ermittlungsarbeit.

Neue Regelungen zur Sicherung von Beweismaterial

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, fordern Bundesinnenministerin Nancy Faeser und das Bundeskriminalamt eine rechtskonforme Regelung für die Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation. Aktuell fehlt es an wichtigen Informationen, da einige Provider keine Daten mehr speichern. Dies erschwert die Ermittlungsarbeit erheblich.

Um dennoch die Integrität der Bürger zu bewahren, wurde im April das Quick-Freeze-Verfahren vorgeschlagen. Hierbei werden Daten nur gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine schwerwiegende Straftat besteht. Die genaue Umsetzung dieser Maßnahme wird derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutiert. Die bisherige Regelung zur Speicherung von Daten wurde aufgrund rechtlicher Unsicherheiten seit 2017 nicht mehr genutzt.

NAG

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