Rasante Motorradfahrer gefährden Sicherheit auf der Sulzbacher Steige
Die malerische Strecke der B14 zwischen Sulzbach und Großerlach lockt nicht nur Naturliebhaber, sondern auch rücksichtslose Motorrad-Raser an. Trotz der verstärkten Überwachung durch die Polizei am Sonntag haben sich erneut mehrere Fahrer über die Geschwindigkeitsbegrenzungen hinweggesetzt.
Die gefährliche Kurvenpassage wird regelmäßig von Geschwindigkeitsfanatikern heimgesucht, die deutlich mehr Gas geben als erlaubt. Unter den Übertretern waren auch motorradfahrende Verkehrssünder, die den Anweisungen der Ordnungshüter keine Beachtung schenkten. Die Statistik zeigt, dass neun von zehn dokumentierten Geschwindigkeitsverstößen auf das Konto dieser Gruppe gehen.
Angebliche „Spitzenreiter“ überschreiten Geschwindigkeitslimits drastisch
Ein Fahrer, sogenannter „Spitzenreiter“, wurde mit einer atemberaubenden Geschwindigkeit von 174 Stundenkilometern erfasst, obwohl nur 100 erlaubt waren. Ein anderer Fahrer übertraf sogar diese übermäßige Geschwindigkeit, indem er mit 156 Stundenkilometern erwischt wurde, wo eigentlich nur 70 erlaubt sind.
Laut dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog drohen diesen Temposündern hohe Strafen, darunter Geldbußen von bis zu 700 Euro und Fahrverbote von bis zu drei Monaten. Zusätzlich könnten die Behörden in Einzelfällen auch die Strafen verschärfen, insbesondere bei wiederholten Verstößen oder offensichtlich rücksichtslosem Verhalten.
Alle übrigen Verkehrsteilnehmer, die am Sonntag beanstandet wurden, müssen ebenfalls mit mindestens einem einmonatigen Fahrverbot rechnen, da sie mindestens 41 Stundenkilometer zu schnell unterwegs waren.
Polizei intensiviert Überwachungsmaßnahmen
Die Polizei hat angekündigt, weiterhin den Druck auf Raser auf der Sulzbacher Steige aufrechtzuerhalten. Angesichts der Gefahrensituationen, die sich in der Unfallstatistik widerspiegeln, sowie den Lärmbelästigungen, wird der Streckenabschnitt weiterhin ein Schwerpunkt der polizeilichen Überwachung sein. Die Ordnungshüter betonen, dass Verkehrssünder und schwere Verkehrsverstöße konsequent zur Anzeige gebracht werden.
– NAG