Alpirsbach: Bürgermeisterwahl für ungültig erklärt – Neuwahl angesetzt
Die Bürgermeisterwahl in Alpirsbach wurde für ungültig erklärt, da der Wahlsieger Sven Christmann im Wahlkampf die Wähler über sein Dienstverhältnis bei der Polizei getäuscht hatte. Dies führte dazu, dass das Landratsamt Freudenstadt die Wahl annullierte. Im Zuge dessen müssen sich Christmann und andere Beschuldigte einem Strafprozess wegen möglicher Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der Beschaffung von Trocknungsschränken für die Polizei stellen, der voraussichtlich im Jahr 2025 beginnen wird.
Verfahren vor Verwaltungsgericht läuft
Christmanns Anwalt hat Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht, da er die Suspendierung seines Mandanten nicht als vorläufige Dienstenthebung ansieht. Eine Entscheidung seitens des Gerichts steht noch aus, da die Klägerseite derzeit die Verfahrensakten einsehen und die Klage begründen kann. Erst danach wird die Beklagtenseite die Möglichkeit zur Erwiderung haben, bevor das Gericht über das weitere Vorgehen entscheidet.
Hauptverfahren am Landgericht Karlsruhe
Obwohl die 16. Große Strafkammer am Landgericht Karlsruhe das Hauptverfahren gegen Christmann bereits im Juni eröffnet hat, stehen die genauen Termine noch nicht fest. Es wird erwartet, dass aufgrund anderer Verfahren die Hauptverhandlung erst im Jahr 2025 stattfinden wird. Christmann beteuert seine Unschuld und vertraut darauf, dass seine Integrität zweifelsfrei festgestellt wird.
Die Arbeit der Stadtverwaltung in Alpirsbach wird trotz der Wahlannullierung uneingeschränkt fortgesetzt. Nach Bekanntgabe der Neuwahl erklärte die Stadt, dass die Handlungsfähigkeit durch die Ernennung ehrenamtlicher Stellvertreter des Bürgermeisters weiterhin gegeben sei. Somit können alle bevorstehenden Entscheidungen weiterhin getroffen werden.
– NAG