Das Urteil im Prozess um eine tödliche Flucht vor der Polizei nahe Oldenburg fällt heute
Heute soll vor dem Amtsgericht Westerstede das Urteil im Prozess um eine Flucht vor der Polizei mit tödlichem Ausgang nahe Oldenburg verkündet werden. Bei dem Unfall verlor der Beifahrer, der zugleich der beste Freund des Fahrers war, sein Leben. Der 23-jährige Angeklagte hatte zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt und sich damit als schuldig am Tod seines Freundes bekannt. Für den Angeklagten war der Verlust seines Freundes nach dem Aufprall gegen einen Baum bei dem Unfall im vergangenen September eine erschütternde Tragödie. „Ich war am Boden“, kommentierte der Angeklagte die Geschehnisse. Der Staatsanwaltschaft zufolge wird dem 23-jährigen Angeklagten verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vorgeworfen. Zudem muss er sich wegen Diebstahl, Betrug, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht verantworten. Der Prozess könnte heute sein Ende finden.
Alkohol- und Drogenkonsum bei schwerwiegenden Vergehen
Der 23-jährige Angeklagte hatte vor dem Unfall unter Alkohol- und Drogeneinfluss in eine Firma in Apen (Landkreis Ammerland) eingebrochen und ein Auto gestohlen. Anschließend holte er seinen Freund ab, tankte in Oldenburg und setzte die Flucht vor der Polizei fort. Dabei beschleunigte er den Wagen zeitweise auf eine Geschwindigkeit von über 200 km/h und landete letztendlich in einem Graben. Der Angeklagte gab zu, dass er während der Flucht mit mehr als 160 km/h in einer Kurve die Kontrolle über das Fahrzeug verlor, was zum Aufprall gegen einen Baum führte. Während der Angeklagte selbst nur leichte Verletzungen erlitt, verlor sein Beifahrer sein Leben. Der 23-Jährige hatte bereits vorher seinen Führerschein aufgrund von Drogenkonsums verloren und gestand zudem drei weitere Einbrüche.
Verdacht auf weitere schwere Straftaten
Der Angeklagte wird auch beschuldigt, Ende Oktober einen Einbruch begangen und Gegenstände im Wert von über 12.000 Euro gestohlen zu haben. Nachdem er unter Alkohol- und Drogeneinfluss einen Transporter gestohlen hatte, soll er mit diesem das Firmengelände verlassen haben. Der Angeklagte fuhr jedoch fest und beging daraufhin einen weiteren Diebstahl, um einen Bagger zu verwenden und den Transporter zu befreien. Innerhalb des Gerichtsverfahrens Westerstede werden diese zusätzlichen Vorwürfe ebenfalls behandelt und könnten weitere Konsequenzen für den Angeklagten nach sich ziehen.
– NAG