Ein schockierender Messerangriff auf ein vierjähriges Mädchen in einem Supermarkt in Wangen hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Ein 35-jähriger Syrer mit niederländischer Staatsangehörigkeit stach mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser dreimal in den Bauch des Kindes, das nur durch eine Notoperation überlebte. Der Täter befindet sich seitdem in einer psychiatrischen Einrichtung, wo ein psychiatrisches Gutachten seine Schuldunfähigkeit aufgrund einer „paranoiden Schizophrenie in einer Akutphase“ bestätigt hat. Die Oberstaatsanwältin beantragte eine dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie und bezeichnete ihn als eine ständige Gefahr für die Gesellschaft.
In der Verhandlung wurde deutlich, dass der Vorfall auch die Familie des Mädchens schwer belastet hat. Sie benötigen nun ständige Betreuung, während die seelischen Wunden tief in ihrem Gedächtnis verankert sind. Der Verteidiger des Täters stellte jedoch infrage, ob es sich um Mordversuch handelte, da der Angreifer nach wie vor die Realität nicht erkennen könne. Das Gericht entschied schließlich, dass der Mann unbestimmt in der Psychiatrie bleiben muss, wodurch die juristische Klärung des Falls als „denkbar einfach“ eingestuft wurde. Richter Veiko Böhm betonte, dass der Vorfall nichts mit islamistischem Radikalismus zu tun habe, sondern allein auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen sei. Die Behandlung des Täters stehe jedoch erst am Anfang, und eine erfolgreiche Eingliederung sei noch weit entfernt. Weitere Details zu diesem Fall finden sich hier.