Regensburg

Streit um Photovoltaik in Großprüfening: Familie fordert Schadensersatz

Edwin Raab aus Regensburg gerät seit März 2022 in einen absurden Streit mit der Unteren Denkmalschutzbehörde über die Genehmigung seiner Photovoltaikanlage, während er sich wegen unbegründeter Ablehnungen nun Schadenersatz von der Behörde fordert, was die Bedeutung von fairer Verwaltung und den Umgang mit erneuerbaren Energien im Denkmalschutz anhebt.

In Großprüfening, einem Stadtteil von Regensburg, entwickelt sich ein bemerkenswerter Konflikt zwischen einem Familienvater und der Denkmalschutzbehörde. Edwin Raab kämpft seit über zweieinhalb Jahren für den Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Hauses, das selber nicht unter Denkmalschutz steht. Die Behörde argumentiert, dass die Installation die Sicht auf benachbarte geschützte Gebäude beeinträchtigen könnte. Seine frustrierten Bemühungen, klar zu machen, dass in der Umgebung zahlreiche Häuser mit ähnlichen Anlagen existieren, haben bisher keine Zustimmung erbracht.

Raabs Haus liegt strategisch zwischen zwei denkmalgeschützten Gebäuden. Während der Vater nach Lösungen sucht, hat der Bau eines neuen Mehrfamilienhauses mit Photovoltaikanlage direkt gegenüber stattgefunden, was die widersprüchliche Handhabung des Denkmalschutzes durch die Behörde verdeutlicht. Obgleich der Neubau von der Behörde nicht beanstandet wurde, hatte Raab das Pech, eine Verzögerung durch die Bürokratie zu erfahren. Sein traditionelles Vorgehen, die zuständigen Behörden zu kontaktieren, scheint sich als sein größter Fehler herausgestellt zu haben. Dies macht ihn zum „Dummen“ in dieser mittlerweile langwierigen Auseinandersetzung.

Von anfänglichen Ablehnungen zu juristischen Auseinandersetzungen

Der Streit begann im März 2022 mit einer vorab gestellten Anfrage bei der Denkmalschutzbehörde, die ihm schnell klar machte, dass sein Anliegen „kaum Aussicht auf Erfolg“ habe. Trotz dieser negativen Einschätzung gab er nicht auf und stellte einen offiziellen Antrag. Die Genehmigung kam schließlich, aber nur für das östliche Dach, was ihm nicht ausreichte. Die Begründung der Behörde bezog sich auf Sichtbeziehungen, die aus verschiedenen Blickwinkeln für die „Störung der Wirkung der Baudenkmäler“ verantwortlich gemacht wurden.

Dieser Widerstand der Denkmalschutzbehörde, die sich arg vor unliebsamen Veränderungen fürchtete, ist enttäuschend, insbesondere da es Berichte über vergleichbare Entwicklungen in der Umgebung gibt, die jedoch nicht als problematisch angesehen werden. Die Anklage, die Raab nun gegen die Stadt Regensburg eingereicht hat, beleuchtet das Ungleichgewicht in der Entscheidungspraxis. In mehreren Gesprächen mit verschiedenen Beamten blieb der Konflikt bestehen, was zu zusätzlichen Kosten von mindestens 15.000 Euro führte und insgesamt einen nachweisbaren Schaden von bis zu 20.000 Euro hinterlässt.

Der Kompromiss und die Ablehnung des Angebots

Interessanterweise kam es Anfang 2024 zu einem Kompromissgespräch, das aufgrund der Intervention des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zustande kam. Unter dem Druck der Situation wurde Raab die Auslegung eines „zufriedenstellenden Kompromisses“ in Aussicht gestellt, wonach er einen Teil seines Daches mit Photovoltaikanlagen belegen könnte. Am Ende erzielte der Familienvater jedoch dennoch keine Einigung, da er die angebotenen Änderungen als unzureichend ansah.

Sein abschließender Vorschlag an die Behörde umfasst die Bereitstellung farblich abgestimmter Photovoltaikmodule für sein Dach, sieht jedoch vor, dass er nicht mit zusätzlichen Einschränkungen belastet wird. In seinem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, fordert er zudem die Kosten für anwaltliche Dienstleistungen von der Denkmalschutzbehörde zurück. Trotz der unerfreulichen Ereignisse bleibt Raab standhaft und zeigt sich bereit, die Angelegenheit rechtlich weiter zu klären, falls man ihm keinen fairen Ausweg bietet.

Der Streit um die Photovoltaikanlage in Großprüfening wirft einen Schatten auf die Praktiken der Denkmalschutzbehörden und wirft einige grundlegende Fragen auf: Wie können moderne Bedürfnisse wie nachhaltige Energiegewinnung und der Schutz historischer Gebäude in Einklang gebracht werden? Edwin Raab ist nicht nur ein betroffenes Individuum, sondern symbolisiert auch die Trennung zwischen dem Streben nach Fortschritt und dem Bewahren kulturellen Erbes. Seine Entschlossenheit, durch diesen Prozess mit einer notwendigen Rechtsklage zu gehen, spiegelt ein wachsendes Bedürfnis wider, dass Behörden verantwortungsvoll mit den Anliegen der Bürger umgehen.

„Das hat nichts mit verantwortungsbewusstem Verwaltungshandeln zu tun“, sagt Raab, und kritisiert damit die unwirksamen Verwaltungsstrukturen, welche die Digitalisierung und die Bedürfnisse der modernen Gesellschaft in vielen Fällen nicht berücksichtigen. Der fall zeigt, wie wichtig es ist, dass die öffentliche Hand in der Lage ist, pragmatische Lösungen zu finden, um sowohl den Denkmalschutz zu wahren als auch den Anforderungen der Zeit gerecht zu werden.

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