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Bußgeld bei Verstoß gegen Schulferienregelung: Bildungsministerium warnt Eltern vor Reisen während Sommerferien

Nicht alle Eltern sind sich bewusst, dass das Schwänzen der Schule für günstigere Ferienflüge teuer werden kann. Hessens Bildungsministerium in Wiesbaden warnt vor den Konsequenzen, die sich aus diesem Verhalten ergeben können.

Es ist wichtig zu verstehen, dass Reisen der Eltern keinen Anspruch auf Beurlaubung der Kinder rechtfertigen. Dies wird in den Schulen streng überprüft, insbesondere im Zusammenhang mit den bevorstehenden Sommerferien, die am Samstag, dem 13. Juli, beginnen.

Das Ministerium betont, dass bei Verstößen im Zusammenhang mit Schulferien Bußgelder von mindestens 200 Euro anfallen können, wenn Schüler bis zu fünf Tage unentschuldigt vor oder nach den Ferien fehlen. Dies wird durch Kontrollen der Polizei, beispielsweise an Flughäfen, überwacht.

Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass ältere Schüler, die nicht mehr schulpflichtig sind, von ihren weiterführenden Schulen verwiesen werden können, wenn sie während sechs zusammenhängenden Unterrichtswochen mindestens sechs unentschuldigte Fehltage aufweisen.

Eine Beurlaubung während der Schulzeit ist nur in Ausnahmefällen möglich, wie das Ministerium erklärt. Beurlaubungen können beispielsweise für wichtige berufliche Anlässe oder familiäre Ereignisse wie Hochzeiten, Todesfälle oder schwere Krankheiten von Angehörigen gewährt werden. In solchen Fällen sollte die Klassenlehrkraft oder die Schulleitung kontaktiert werden.

Es ist wichtig, dass Eltern und Schüler die Regeln respektieren und die Schulpflicht ernst nehmen, um rechtliche Konsequenzen und Bußgelder zu vermeiden. Bildung ist ein kostbares Gut, das nicht durch kurzfristige finanzielle Einsparungen gefährdet werden sollte. – NAG

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