Rechtliche Einschätzung zur Provisions-Rückforderung nach Insolvenz von FTI
Die Insolvenz des Reiseveranstalters FTI hat in der Tourismusbranche für erhebliche Unruhe gesorgt. Insolvenzverwalter Axel Bierbach wurde frühzeitig damit in Verbindung gebracht, ausgezahlte Provisionen von Reisebüros für stornierte Reisen zurückzufordern, um die Insolvenzmasse zu stärken. Diese Maßnahme stieß auf Widerstand und Verwirrung bei vielen Akteuren. Doch nun meldet sich Reiserechtler Ernst Führich zu Wort und gibt eine klare juristische Einschätzung ab.
Führich erklärt anhand des Handelsgesetzbuches, dass Reisebüros Anspruch auf Provision behalten, auch wenn die Reise aufgrund vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen nicht stattfinden kann. Diese Regelung soll das wirtschaftlich benachteiligte Reisebüro als Handelsvertreter schützen, insbesondere vor dem insolventen Reiseveranstalter. Somit hat der Insolvenzverwalter laut Führich keine rechtliche Grundlage, um bereits ausgezahlte Provisionen zurückzufordern.
Weiterhin betont der Reiserechtler, dass nicht ausgezahlte Provisionen für erfolgreich vermittelte Buchungen den Reisebüros zustehen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob diese Ansprüche tatsächlich erfüllt werden können, da Reisebüros in der Insolvenzmasse von FTI wahrscheinlich keine Priorität haben werden.
Diese klare rechtliche Interpretation von Ernst Führich bringt Klarheit in die bisherige Unsicherheit um die Provisions-Rückforderung nach der FTI-Insolvenz. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation für die betroffenen Reisebüros weiterentwickeln wird.
– NAG