Reisen

Passfrei Reisen: Die drei Weltbürger ohne Ausweispflicht

Drei außergewöhnliche Personen, der britische König Charles III. sowie der Kaiser und die Kaiserin von Japan, dürfen aufgrund historischer Regelungen offiziell ohne Reisepass reisen, was ihre besondere Stellung und die bedeutenden Traditionen ihrer Monarchien unterstreicht.

Im Bereich des internationalen Reisens gibt es Regulations und Ausnahmen, die sich je nach Land und Situation unterscheiden. Allgemein ist es für die meisten Menschen unerlässlich, einen gültigen Reisepass vorzulegen, bevor sie die Grenzen eines Landes überschreiten. Dies gilt selbst für Kinder, die seit Januar 2024 mit einer Änderung in den Vorschriften nicht mehr mit einem Kinderreisepass reisen dürfen. Doch es existieren bemerkenswerte Ausnahmen von dieser Regel, die nur wenigen Auserwählten gewährt werden.

Eine der faszinierendsten Ausnahmen betrifft drei besondere Persönlichkeiten, die ganz offiziell ohne Reisepass reisen dürfen. Dies sind der britische König Charles III. sowie die Kaiser und Kaiserin von Japan. In allen drei Fällen handelt es sich um historische Regelungen, die eng mit dem Status und den Pflichten dieser Staatsoberhäupter verbunden sind.

Einzigartige Privilegien des britischen Monarchen

König Charles III. ist einer der privilegierten Reisenden, die ohne Reisepass unterwegs sein können. Laut den Informationen der Economic Times werden britische Reisepässe im Namen des Monarchen ausgestellt. Auf diesen Pässen befindet sich ein Aufruf, der besagt, dass im Namen ihrer Majestät der Staatssekretär alle dazu auffordert, den Inhaber des Passes ungehindert passieren zu lassen und ihm die erforderliche Unterstützung und den Schutz zuteilwerden zu lassen. Ein separates Passdokument in seinem eigenen Namen wäre somit überflüssig, da die königliche Autorität bereits in dem Pass dokumentiert ist.

Die Regelung bezieht sich nicht nur auf den Reisepass. Auch ein Führerschein ist für den König nicht notwendig. Diese außergewöhnliche Ausnahmeregelung gilt jedoch ausschließlich für das Staatsoberhaupt. Die anderen Mitglieder der königlichen Familie müssen weiterhin sowohl einen Reisepass als auch den Führerschein in ordnungsgemäßer Form besitzen.

Kaiserliche Selbstverständlichkeit in Japan

Der japanische Kaiser und die Kaiserin genießen ähnliche Privilegien. Diese Regelung wurde 1971 während der Herrschaft von Kaiser Hirohito eingeführt. Gemäß den Berichten der Japan Times wird den Reisepässen in Japan eine spezifische Bitte des Außenministers vorangestellt, die die Einreise der betreffenden Personen anregt. Da dieser Minister jedoch dem Kaiser direkt unterstellt ist, wird es als „höchst unangebracht“ angesehen, einen Reisepass für den Kaiser oder die Kaiserin auszustellen.

Dank dieser außergewöhnlichen Regelung können der gegenwärtige Kaiser Naruhito und die Kaiserin Masako das Land ohne Reisepass betreten oder verlassen. Sie sind auch von Visa- und Einwanderungsverfahren befreit. Allerdings gilt auch in Japan, dass diese Ausnahmen nur für die amtierenden Kaiser und deren Gemahlen angewendet werden. Alle anderen royalen Familienmitglieder müssen standardmäßige Reisedokumente vorlegen, wenn sie reisen möchten.

In Deutschland hingegen gibt es keine solchen Privilegien für Staatsoberhäupter. Der Bundeskanzler, wie beispielsweise Olaf Scholz, muss ebenfalls seinen Reisepass und Personalausweis beantragen. Jedoch gibt es in Deutschland auch spezifische Ausnahmeregelungen, die es bestimmten Personengruppen erlaubt, ohne regulären Reisepass oder Personalausweis zu reisen.

Zu diesen Gruppen gehören unter anderem asylberechtigte und erkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, Staatenlose, sowie Personen, die subsidiären Schutz genießen. Sie können in besonderen Umständen von der Passpflicht befreit werden.

  • Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge
  • Staatenlose Personen
  • Personen mit subsidiärem Schutz
  • Personen mit festgestelltem nationalen Abschiebungsverbot

Es ist wichtig zu betonen, dass selbst bei diesen Ausnahmen die Einreise unter spezifischen Bedingungen genehmigt werden kann. Laut den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention dürfen Flüchtlinge nicht in ein Land zurückgeführt werden, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit ernsthaft bedroht ist. Unter bestimmten Bedingungen kann dies sogar eine vorübergehende Befreiung von der Passpflicht bis zu sechs Monaten umfassen.

Somit bleibt festzuhalten, dass die außergewöhnlichen Regelungen für König Charles III. sowie die Kaiser und Kaiserin von Japan einen sehr spezifischen und historischen Kontext haben. Die Gesetze und Vorschriften in anderen Ländern, wie in Deutschland, zeigen, dass es auch dort gewisse Flexibilität für bestimmte Gruppen gibt, jedoch nicht in dem Umfang wie bei den Monarchen.

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