An den stillen Feiertagen im November, insbesondere am 1. November (Allerheiligen), 17. November (Volkstrauertag) und 24. November (Totensonntag), wird strikte Ruhe angeordnet. Das Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises Neuss hat klare Einschränkungen festgelegt: Zwischen 5 und 13 Uhr am Volkstrauertag sind Märkte, sportliche Veranstaltungen wie Pferderennen und Zirkusaufführungen verboten. Auch Freizeitbetriebe, die Tänze oder Aufführungen anbieten, müssen geschlossen bleiben. Darüber hinaus dürfen während dieser Zeit keine Spielhallen geöffnet sein, und Wetten dürfen nicht angenommen werden.
Markante Änderungen werden ebenfalls an den anderen stillen Feiertagen umgesetzt. Am Allerheiligen und Totensonntag wird das Verbot von 5 bis 18 Uhr ausgeweitet, was auch musikalische Darbietungen in Gaststätten betrifft. Marcus Mertens, der Leiter des Kreisordnungsamtes, betont die Wichtigkeit, den Feiertagscharakter zu respektieren und weist darauf hin, dass bei Verstößen gegen die Vorschriften Bußgelder drohen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Tage des Gedenkens und der Trauer in angemessener Stille verbracht werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier auf rp-online.de.