Rhein-Neckar-Kreis

Grundsteuer B: Senkung auf 153% ab 2025 – Was das für Sie bedeutet!

Ladenburg, Metropolregion Rhein-Neckar – Große Neuigkeiten für die Wohnungseigentümer! Der Gemeinderat hat in seiner Oktobersitzung einstimmig beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B ab 2025 drastisch auf 153 Prozent zu senken – ein gewaltiger Rückgang von den aktuellen 340 Prozent! Dieser Schritt geschieht im Rahmen der neuen Regelung des Landesgrundsteuergesetzes, das künftig die Größe und Lage von Grundstücken in den Vordergrund stellt und somit eine Neuordnung der Besteuerung einleitet. Die Tradition, die Grundsteuer auf veralteten Einheitswerten aus dem Jahr 1964 zu berechnen, gehört endlich der Vergangenheit an.

Der Gutachterausschuss in Weinheim wird die Ermittlung der Bodenrichtwerte übernehmen, was bedeutet, dass Eigentümer ab 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Trotz der Senkung des Hebesatzes warnt das Finanzministerium Baden-Württemberg vor möglichen Belastungsverschiebungen: „Aufkommensneutral“ lässt nicht heißen, dass alle Steuerpflichtigen weniger zahlen werden. Mit dem neuen Hebesatz von 153 Prozent bleibt das Grundsteueraufkommen auf vergleichbarem Niveau. Bürgerinnen und Bürger können für ihre eigene Berechnung die Formel Grundsteuermessbetrag x Hebesatz (153 %) nutzen, um zu erfahren, wie sich diese Veränderungen auf ihre Zahlungen auswirken werden. Diese Maßnahme kommt, um die Finanzlage der Kommune abzusichern. Weitere Details sind erhältlich über www.mrn-news.de.

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