BergstraßeRhein-Neckar-Kreis

Rhein-Neckar-Kreis: Maßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest beschlossen

Nach dem Fund eines mit Afrikanischer Schweinepest infizierten Wildschweins im Kreis Bergstraße hat das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises am 31. Juli 2023 verschiedene Allgemeinverfügungen erlassen, um die Einschleppung und Ausbreitung der Seuche zu verhindern und die Sicherheit der Tierbestände in der Region zu gewährleisten.

Die Entdeckung eines verendeten Wildschweins im Kreis Bergstraße, das positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet wurde, hat weitreichende Folgen für den Rhein-Neckar-Kreis. Infolgedessen wurden vom Landratsamt verschiedene rechtliche Regelungen erlassen, um die Einschleppung dieser Tierseuche zu verhindern.

Reaktionen auf den Ausbruch der ASP

Am 30. Juli erließ das Landratsamt eine erste Allgemeinverfügung, die ab dem 31. Juli in Kraft trat. Damit werden Jägerin­nen und Jäger verpflichtet, Blutproben von erlegten, verunfallten oder verendeten Wildschweinen zu entnehmen. Diese Proben müssen anschließend zur Untersuchung an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Karlsruhe geschickt werden. Diese Maßnahme verstärkt die Überwachung der Wildschweinepopulation und könnte entscheidend dafür sein, mögliche Ausbrüche frühzeitig zu erkennen.

Gemeinschaftliche Verantwortung

Ebenfalls wird von Halterinnen und Haltern von Hausschweinen nun erwartet, Proben von verendeten oder notgetöteten Schweinen an das CVUA zu senden. Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts, betont die Wichtigkeit dieser Maßnahmen, da die Symptome der ASP zu Beginn oft unspezifisch sind und leicht übersehen werden können. Das frühzeitige Erkennen von Anzeichen kann aber entscheidend sein, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

Zusätzliche Maßnahmen für die Bevölkerung

Die Bevölkerung wird ebenfalls in die Maßnahmen einbezogen. Ab dem 1. August gilt in der Sperrzone II eine Leinenpflicht für Hunde. Freizeitausflüge in den Wald sind nur noch auf befestigten oder gekennzeichneten Wegen erlaubt. Betroffen sind dabei vor allem die Kommunen Laudenbach, Hemsbach und Weinheim-Sulzbach. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Risiko einer Virusübertragung zu minimieren und die Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen.

Wirtschaftliche Bedeutung der Seuchenbekämpfung

Die Afrikanische Schweinepest ist nicht nur ein gesundheitliches Risiko, sondern hat auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Es gibt bislang keine Impfmöglichkeit gegen die ASP, was die Abwehr der Seuche erschwert. Doreen Kuss, Dezernentin im Landratsamt, weist darauf hin, dass die erlassenen Regelungen klar darstellen, welche Kommunen betroffen sind und welche spezifischen Maßnahmen in den verschiedenen Zonen gelten müssen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Landwirtschaft im Rhein-Neckar-Kreis zu schützen.

Gefahren durch unbelebte Vektoren

Ein weiteres Thema ist die unerkannte Verbreitung des Virus über unbelebte Vektoren wie Futtermittel oder über Personen- und Fahrzeugverkehr. Jäger und landwirtschaftliche Betriebe müssen besonders auf die Entsorgung von Abfällen, wie den Überresten erlegter Wildschweine, achten. Diese Abfälle dürfen nur an offiziellen Entsorgungsstellen im Rhein-Neckar-Kreis behandelt werden, um das Risiko einer weiteren Virusverbreitung zu minimieren.

Schlussfolgerung und Ausblick

Die Allgemeinverfügungen und ergänzenden Maßnahmen sind unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung oder auf der Sonderseite www.rhein-neckar-kreis.de/asp einzusehen. Die Situation stellt nicht nur eine Herausforderung für die Behör­den dar, sondern erfordert auch eine kollektive Anstrengung der gesamten Gemeinschaft, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu stoppen und die Gesundheit der Tiere im Rhein-Neckar-Kreis zu gewährleisten.

NAG

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