Nordrhein-WestfalenRhein-Sieg-Kreis

„Landrat Schuster warnt: Krankenhausreform gefährdet medizinische Versorgung im Rhein-Sieg-Kreis“

Landrat Sebastian Schuster (CDU) aus dem Rhein-Sieg-Kreis hat am [Datum] in einer offiziellen Stellungnahme betont, dass die geplante Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen den ortsnahen Zugang zu medizinischer Versorgung zu gewährleisten hat, um negative Auswirkungen auf die Bevölkerung und die flächendeckende medizinische Versorgung im Kreis zu vermeiden.

Im Rahmen der anstehenden Reform des Gesundheitssystems in Nordrhein-Westfalen meldet sich Landrat Sebastian Schuster (CDU) zu Wort und hebt die Dringlichkeit hervor, dass die medizinische Versorgung in der Region Rhein-Sieg ortsnah erhalten bleiben muss. Diese Forderung kommt nach intensiven Gesprächen mit Vertretern der Kommunalpolitik, der Krankenhäuser und Krankenkassen. Schuster wies darauf hin, dass der große geografische Raum des Rhein-Sieg-Kreises eine dezentralisierte medizinische Infrastruktur erfordere.

„Aufgrund seiner großen Ausdehnung ist der Rhein-Sieg-Kreis darauf angewiesen, dass die Bevölkerung ortsnah Zugang zu den medizinischen Angeboten behält“, betont Schuster. Diese Anforderung betont nicht nur die Notwendigkeit eines engen Netzes an medizinischen Einrichtungen, sondern auch die Herausforderungen, die durch lange Anfahrtswege bei Notfällen entstehen können. Ein gut funktionierendes System an Notaufnahmen ist für die Effektivität des Rettungsdienstes unerlässlich.

Ängste um die Zukunft kleiner Krankenhäuser

Die zentralen Punkte der angestrebten Krankenhausreform beinhalten die Spezialisierung ausgewählter medizinischer Einrichtungen. Ziel ist es, dass nicht jedes Krankenhaus ein umfassendes Leistungsspektrum anbietet. Dies könnte jedoch insbesondere kleinere Krankenhäuser in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährden. Schuster äußert hier deutlich seine Befürchtungen, dass durch den Entzug spezialisierter Versorgungsleistungen die flächendeckende medizinische Versorgung im Kreis gefährdet wird.

„Das Ziel einer Spezialisierung ist unbestritten positiv“, so der Landrat. „Das muss aber zu einer Verbesserung der medizinischen Versorgung führen.“ Schuster macht klar, dass eine Reform nicht zum Nachteil der Gesundheitsversorgung für die Anwohner ausgehen sollte. Er weist auf die Tatsache hin, dass bereits in der Vergangenheit Probleme in der Geburtsmedizin aufgetreten sind.

Die demographische Entwicklung im Rhein-Sieg-Kreis bringt zusätzliche Herausforderungen mit sich. Jährlich kommen etwa 5000 Neugeborene zur Welt, viele jedoch in Kliniken außerhalb des Kreises. Dies hat zur Folge, dass werdende Eltern häufig lange Fahrzeiten in Kauf nehmen müssen, um einen Kreißsaal zu erreichen. Der aktuelle Entwurf der Krankenhausplanung erlaubt es lediglich, dass in den Krankenhäusern des Kreises jährlich 2190 Geburten durchgeführt werden dürfen. Viele in der Region verantwortliche Politiker sehen hierin eine verpasste Gelegenheit, die Kapazitäten in der Geburtshilfe auszubauen und zu verbessern.

Wachsende Versorgungslücken

Die Sorgen um die medizinische Versorgung beschränken sich jedoch nicht nur auf die Geburtshilfe. Auch bei der Behandlung von Erkrankungen des Bauchraumes sowie in der Endoprothetik wird mit Engpässen gerechnet. Diese Bedenken wurden kürzlich von verschiedenen Selbsthilfegruppen im Rhein-Sieg-Kreis unterstützt, die vor den negativen Auswirkungen der Reform auf die Patientenversorgung warnten.

Die Diskussion um die Krankenhausreform und deren potenzielle Auswirkungen macht deutlich, dass die Sorge um eine ortsnahe medizinische Versorgung im Rhein-Sieg-Kreis von vielen Seiten geteilt wird. Schuster und die Kommunalpolitiker stehen vor der Herausforderung, ein Gleichgewicht zu finden zwischen modernisierten Versorgungsstrukturen und der aufrechterhaltenen Erreichbarkeit medizinischer Dienstleistungen für die Bevölkerung. Der rheinsiegische Ansatz betont, dass Reformen sowohl Fortschritt als auch die grundlegenden Bedürfnisse der Bürger im Blick haben müssen.

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