Rheinisch-Bergischer Kreis

Erbengemeinschaft: Wenn Geschwister erben und sich nicht verstehen!

Nach dem Tod einer Person bildet sich automatisch eine Erbengemeinschaft, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Diese Gemeinschaft muss alle Entscheidungen einstimmig treffen, was besonders bei Geschwistern, die lange Zeit keinen Kontakt hatten, zu Spannungen führen kann. Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Bergisch Gladbach weist darauf hin, dass diese Situation eine echte Herausforderung darstellt, insbesondere wenn durch ein Testament oder Erbvertrag mehrere Erben bestimmt wurden.

Die Erbengemeinschaft ist auf die gemeinsame Unterschrift aller Erben angewiesen, was eine Harmonie untereinander erfordert, die oft nicht gegeben ist. Diese strikten Bedingungen können das Erbe zu einer schweren Belastung machen, besonders wenn die Interessen der Erben auseinanderdriften. Solche Konflikte sind häufig und können die Abwicklung des Nachlasses erheblich erschweren, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Für nähere Informationen zu diesem komplexen Thema verweist die Verbraucherzentrale auf ihre Beratungsangebote. Mehr dazu findet sich in einem Bericht auf rp-online.de.

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