Neues Konzept zur gerechten Gestaltung von Wahlkreisen in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz steht eine Neugestaltung einiger Wahlkreise bevor, um sicherzustellen, dass die Stimmen bei Wahlen überall gleich viel Gewicht haben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Zahl der Wahlberechtigten in den Wahlkreisen annähernd gleich zu halten und die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit zu wahren. Die geplanten Änderungen betreffen sechs der insgesamt 52 Wahlkreise in Rheinland-Pfalz.
Umfang der neuen Wahlkreiszuschnitte und Auswirkungen
Zehntausende Bürger sind von den geplanten neuen Wahlkreiszuschnitten betroffen. Die geplanten Anpassungen sollen in erster Linie die Rechtssicherheit für die Landtagswahl 2026 gewährleisten. Es wird betont, dass die Änderungen so minimal wie möglich, aber so bedeutsam wie erforderlich sein werden, um die Wahlrechtsgleichheit zu sichern. Trotz der Neuzuordnungen soll sich für die Bürger im täglichen Leben nichts wesentlich verändern.
Gesetzesänderungen und parlamentarischer Prozess
Die regierungstragenden Fraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die größte Oppositionspartei CDU werden in der kommenden Woche eine gemeinsame Gesetzesänderung zur Umsetzung der geplanten Neuzuschnitte der Wahlkreise im Landtag in Mainz vorlegen. Die Verabschiedung des Gesetzes wird nach der Sommerpause im September-Plenum erwartet. Die Änderungen sollen unmittelbar nach der Gesetzesverkündung in Kraft treten.
Die neu zugeschnittenen Wahlkreise im Überblick
Zu den geplanten Änderungen gehört unter anderem die Umverteilung der ehemaligen Verbandsgemeinde Gebhardshain vom Wahlkreis 2 (Altenkirchen-Westerwald) zum Wahlkreis 1 (Betzdorf/Kirchen-Sieg) sowie die Zuordnung von Ortsgemeinden der ehemaligen VG Bad Münster am Stein/Ebernburg vom Wahlkreis 17 (Bad Kreuznach) zum Wahlkreis 18 (Kirn/Bad Sobernheim). Weitere Umstrukturierungen betreffen die Zuordnung von VG Hettenleidelheim zum Wahlkreis 42 (Bad Dürkheim) und von VG Lambrecht (Pfalz) zum Wahlkreis 45 (Kaiserslautern II).