Mühldorf am InnRosenheim

Neues Bauprojekt in Rosenheim: Bebauungsplan Nr. 204 Marienberger Straße Nord genehmigt

Bebauungsbeschränkungen für „Marienberger Straße Nord“ zur Sicherung der Stadtentwicklung

Rosenheim – Die Entwicklung des Stadteingangs im Norden von Rosenheim wird durch den neuen Bebauungsplan Nr. 204 „Marienberger Straße Nord“ maßgeblich geprägt. In einer kürzlich abgehaltenen Sitzung wurde dieser Plan verabschiedet und gleichzeitig eine Veränderungssperre für den betroffenen Bereich festgelegt.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 beschlossen, das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 204 „Marienberger Straße Nord“ einzuleiten. Dieser Plan sieht eine vielfältige Nutzung des Quartiers vor, darunter Wohnbebauung, Dienstleistungen, Nahversorgung und gewerbliche Einrichtungen in der Nähe der Technischen Hochschule Rosenheim. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Stadteingang von Rosenheim zwischen der Westerndorfer Straße im Westen, der Bahnlinie nach Wasserburg am Inn und Mühldorf im Osten und der Technischen Hochschule im Norden.

Um die Entwicklungspläne in diesem Gebiet zu schützen, wurde eine Veränderungssperre erlassen. Diese verbietet jegliche Bauvorhaben gemäß § 29 des Baugesetzbuches sowie den Abriss bestehender Strukturen. Auch Veränderungen an Grundstücken und Gebäuden, die nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind und den Wert erheblich steigern könnten, sind untersagt. Die Veränderungssperre bleibt bestehen, bis der Bebauungsplan rechtskräftig wird oder nach Ablauf von zwei Jahren automatisch aufgehoben wird.

Interessierte Bürger können den genauen Wortlaut der Veränderungssperre sowie den Vorentwurf des Bebauungsplans auf der Website der Stadt Rosenheim im Abschnitt des Stadtplanungsamtes einsehen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die städtebauliche Entwicklung im Norden von Rosenheim geordnet und nachhaltig verläuft, um die Lebensqualität in der Stadt langfristig zu sichern.

NAG

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"