Rosenheim

Zukunft der Kampenwandseilbahn: Modernisierung im Stundenglas der Bürokratie

Die geplante Modernisierung der Kampenwandseilbahn im Landkreis Rosenheim, die seit über zehn Jahren in Arbeit ist, steht aufgrund einer Klage des Bundes Naturschutz gegen eine umstrittene Änderungsgenehmigung vor einem Stillstand, während das Verwaltungsgericht München die Genehmigung im November 2023 aufhob, was die Bedeutung der rechtlichen Klärung für die barrierefreie Zukunft der Seilbahn unterstreicht.

Eine weitreichende Modernisierung der Kampenwandseilbahn im Landkreis Rosenheim steht an, doch der Fortschritt wird durch bürokratische Hürden stark verzögert. Seit fast sieben Jahrzehnten bringt die Seilbahn Besucher zur Kampenwand, doch die technischen Anforderungen und die Barrierefreiheit verlangen dringend nach einer Aktualisierung. Geschäftsführer Eric Zibl beschreibt den geplanten Umbau als „maßvolle Erneuerung“, die darauf abzielt, die seit den 1950er-Jahren unveränderten Kabinen zu ersetzen. Momentan müssen Rollstühle und Kinderwagen beim Einsteigen umgeklappt werden, während Elektrorollstühle ganz ausgeschlossen sind. Künftig soll jeder die Möglichkeit haben, die Bergfahrt zu genießen – unabhängig von der Mobilität. Die neuen Achtergondeln versprechen mehr Platz und Komfort.

Die Umbaupläne sind jedoch alles andere als einfach umzusetzen. Seit einem Jahrzehnt arbeitet die Kampenwandseilbahn GmbH, ein traditionsreiches, familiengeführtes Unternehmen in dritter Generation, an den Projektskizzen. Die grundsätzlichen Genehmigungen wurden bereits 2017 erteilt, jedoch änderte das Rosenheimer Landratsamt 2022 die seilbahnrechtliche Bau- und Betriebsgenehmigung. Dies führte zu einer Klage des Bund Naturschutz, der die rechtliche Basis für die Änderungen in Frage stellte. Im November 2023 entschied das Verwaltungsgericht München, dass die erteilte Genehmigung unbestimmt und rechtswidrig sei.

Bürokratische Hürden und Rechtsstreitigkeiten

Das Urteil des Verwaltungsgerichts steht jedoch noch nicht fest, da die Betreiberfirma in Berufung gegangen ist. Aktuell gibt es keine Entscheidung über den beziehungsweise die rechtlichen Fragen, die sich aus dieser Situation ergeben. Die relevanten Fristen für Stellungnahmen des Bund Naturschutz und des Freistaats Bayern sind noch nicht abgelaufen, und derzeit sind die Parteien damit beschäftigt, ihre Standpunkte auszutauschen und juristische Sachverhalte zu klären. Ein zentrales Streitthema ist die Frage, ob die ursprüngliche Genehmigung von 2017 noch gilt. Während das Landratsamt dies bejaht, wurde lediglich der Änderungsbescheid vom Gericht aufgehoben. Diese Fragen müssen in den kommenden Wochen und Monaten geklärt werden, um eine Fortschritt in den Modernisierungsplänen erzielen zu können.

Ein weiterer Streitpunkt ist die neue gesetzliche Regelung zur „Naturwaldfläche“, die erst im Jahr 2020 in Kraft trat und die möglicherweise Einfluss auf die Zulässigkeit der Baupläne hat. Es gilt herauszufinden, inwiefern diese Regelungen den bisherigen Bescheid zur Seilbahn rückwirkend beeinflussen können. Umstritten sind ebenfalls die genauen Grenzen des Naturwaldes und wie diese festgelegt wurden.

Das Verwaltungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid keine klare Auskunft darüber gibt, welche Bäume für die Trassenverbreiterung gefällt werden dürfen. Die Möglichkeit, dass hierfür Bäume im Naturwald gerodet werden müssen, führt zur rechtlichen Bedenken, da dies unzulässig wäre. Es liegt nun am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, über die vom Betreiber vorgelegten Pläne zu entscheiden. Jedoch wird eine Entscheidung im laufenden Jahr nicht mehr erwartet, was die Lähmung des Verfahrens verdeutlicht. Hier zeigt sich ein weiteres Mal, wie langsam die Mühlen der Bürokratie mahlen.

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