Ein Polizist im Saarland wurde wegen Beleidigung verurteilt, nachdem er eine Gruppe von Frauen als „besoffenen Hühnerhaufen“ bezeichnet hatte. Das Amtsgericht in Saarlouis entschied, dass die Äußerung der vier Frauen, die als Zeuginnen auftraten, glaubwürdig war. Der Polizist erhielt eine Strafe von 1000 Euro auf Bewährung und eine Verwarnung, bestritt jedoch die Vorwürfe und kündigte an, in Berufung zu gehen. Eine Beförderung droht ihm aufgrund des laufenden Verfahrens auszufallen.
Der Vorfall ereignete sich bei einem Einsatz wegen Ruhestörung und häuslicher Gewalt vor fast zwei Jahren. Der betroffene Polizist erklärte, dass er in einer chaotischen Situation versucht habe, die Kontrolle wiederherzustellen. Die Gewerkschaft der Polizei äußerte Unverständnis über die Entscheidung des Gerichts, während ein weiteres Beleidigungsverfahren gegen eine Hausbesitzerin eingestellt wurde, die den Polizisten als „Arschl***“ bezeichnet hatte. Dies wirft Fragen zur Fairness der Rechtslage auf, da eine schwerwiegendere Beschimpfung unbeachtet blieb. Weitere Details zu diesem Vorfall sind in einem Bericht von www.tag24.de nachzulesen.