Die Situation auf dem Hamburger Wohnungsmarkt wird immer angespannter, besonders wenn es um Kündigungen aufgrund von Eigenbedarf geht. Diese Kündigungsart hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, was alarmierende Auswirkungen auf die Mieterpopulation in der Hansestadt hat. Mieter müssen sich zunehmend darauf einstellen, dass ihre Wohnungen unter dem Vorwand des Eigenbedarfs gekündigt werden, wodurch viele in eine unsichere Lage geraten.
Marielle Eifler, stellvertretende Vorsitzende des Mietervereins Hamburg, äußerte sich zu diesem besorgniserregenden Trend und erklärte: „Die Eigenbedarfskündigung wird sowohl als Instrument zur Freimachung von Wohnraum genutzt, der verkauft oder teurer vermietet werden soll, als auch für den Fall, dass Mieter ihre Rechte wahrnehmen und dadurch unbequem werden.“ Diese Aussage verdeutlicht, dass die Eigenbedarfskündigung nicht nur eine rechtliche Möglichkeit für Vermieter ist, sondern auch als strategisches Mittel genutzt wird, um Mieter loszuwerden, die vielleicht zu anspruchsvoll geworden sind.
Wachsende Zahl von Fällen
Der Mieterverein kann keine vollständigen Zahlen präsentieren, da viele der Kündigungen ohne rechtlichen Beistand ablaufen. Aus Daten der Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes geht hervor, dass in den letzten drei Jahren mindestens 100 Fälle vor Gericht gebracht wurden, in denen Mietern rechtliche Unterstützung zuteilwurde. Eifler schätzt jedoch, dass mindestens doppelt so viele Kündigungen und Verfahren in Hamburg vor Gericht anhängig waren, die nicht über den Mieterbund abgesichert waren.
Die Gründe für diese Entwicklung sind vielschichtig. Eifler führt sie auf einen stark angespannten Wohnungsmarkt in Hamburg zurück, der von einer historisch niedrigen Leerstandsquote geprägt ist. Wenig Fluktuation führt zu einem Phänomen, das als Lock-in-Effekt bekannt ist, bei dem Mieter in ihren Wohnungen bleiben, weil es kaum Alternativen gibt. Dieses Szenario hat zur Folge, dass Vermieter in der Regel mehr Kündigungen aussprechen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass Wohnraum für ein profitableres Vermietungsgeschäft freigemacht werden soll, was in einer Stadt wie Hamburg großen Begehrlichkeiten weckt.
Angesichts dieser Situation rät der Mieterverein, den Gerichtsweg nur in besonders schwerwiegenden Fällen zu beschreiten. Erfahrungen der Rechtsschutzversicherung zeigen, dass viele Verfahren nachteilig für die Mieterseite ausgingen, da in vielen Fällen die Beweisführung, dass Eigenbedarf nur vorgetäuscht war, schwierige Hürden zu überwinden hat. Eifler empfiehlt, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen und nach Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter zu finden, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Die aktuelle Entwicklung auf dem Hamburger Wohnungsmarkt verdeutlicht, dass Mieter zunehmend unter Druck geraten. Die Eigenbedarfskündigungen stellen nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein emotionales Problem dar, das die Sicherheit vieler Personen gefährdet. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen getroffen werden, um diese besorgniserregende Tendenz einzudämmen und ein ausgewogenes Mietverhältnis wiederherzustellen.