Landkreise verändern Asyl-Leistungen aufgrund von verweigerter gemeinnütziger Arbeit
Im Zuge dessen, dass Asylbewerber gemeinnützige Arbeiten verweigert haben sollen, kürzen einige Landkreise die ihnen gewährten Leistungen. Die ersten Kreise, die zu diesem Schritt gegriffen haben, sind der Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt sowie der Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt und der Saale-Orla-Kreis in Thüringen. Insgesamt sind bisher elf Asylbewerber von dieser Maßnahme betroffen.
Statt des regulären Regelsatzes von 460 Euro monatlich erhalten die betroffenen Asylbewerber derzeit nur noch 232 Euro. Als Grund für die Kürzungen wird die Weigerung der Asylbewerber angeführt, bei den Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser Anfang des Jahres zu helfen. Götz Ulrich, Landrat des Burgenlandkreises und Mitglied der CDU, rechtfertigt diese Maßnahmen. Er betont, dass die Arbeitsangebote an die Flüchtlinge als eine Art Vorbereitung auf reguläre Jobs im ersten Arbeitsmarkt dienen sollen. Ulrich argumentiert, dass längere Phasen des Wartens und Nichtstuns die Fähigkeiten beeinträchtigen können, die für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit erforderlich sind.
Die Entscheidungen der Landkreise, die Asyl-Leistungen zu kürzen, werfen Fragen zur Integration von Asylbewerbern auf und verdeutlichen die Herausforderungen, die sich für die öffentliche Verwaltung sowie für die Gesellschaft im Umgang mit Flüchtlingen ergeben. Während die eine Seite die Notwendigkeit von Integrationsmaßnahmen betont, sehen Kritiker darin eine mögliche Diskriminierung und Bevormundung der Asylbewerber. Diese Debatte spiegelt wider, wie gespalten die Meinungen innerhalb der Gesellschaft hinsichtlich der besten Herangehensweisen zur Integration von Asylbewerbern sind.
– NAG