Finanzielle Unterstützung für freiwillige Ausreisen von Asylbewerbern
Um abgelehnten Asylbewerbern bei ihrer freiwilligen Ausreise zu helfen, greift Sachsen-Anhalt ein und übernimmt die Kosten vorübergehend selbst. Der Grund dafür ist der Bearbeitungsstau beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), der die Förderungsanträge noch nicht bearbeitet hat. Die Überbrückungsmaßnahme des Bundeslandes dauert voraussichtlich bis Ende August und bezieht sich hauptsächlich auf Reisekosten in bestimmte Herkunftsländer wie die Westbalkanstaaten, Georgien, Moldau und die Türkei.
Die Entscheidung, diese Kosten zu decken, liegt nicht nur in der humanitären Hilfe, sondern auch im wirtschaftlichen Interesse des Landes. Durch freiwillige Ausreisen können erhebliche Kosten eingespart werden, die sonst für Unterbringung und andere Leistungen anfallen würden. Diese Art der Ausreise ist in der Regel schneller und einfacher als eine Abschiebung.
Anstieg bei Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen
Die Zahlen zeigen, dass es im vergangenen Jahr 2023 in Sachsen-Anhalt 473 freiwillige Ausreisen gab, die Kosten in Höhe von etwa 754.000 Euro verursachten. Bis Ende Mai dieses Jahres wurden bereits 206 freiwillige Ausreisen registriert, im Vergleich zu 178 im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Darüber hinaus verzeichnet das Land einen Anstieg bei den Abschiebungen. Fast 300 ausreisepflichtige Personen wurden Anfang dieses Jahres bereits abgeschoben, während insgesamt 5226 ausreisepflichtige Personen im Ausländerzentralregister registriert sind.
– NAG