Positive Auswirkungen des BGH-Urteils auf Prämiensparer
Das kürzlich gefällte Urteil des Bundesgerichtshofs hat weitreichende Konsequenzen für Prämiensparer bei Sparkassen. Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Unzulänglichkeit der Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen bei zwei Sparkassen und stellt damit einen Meilenstein für Verbraucher dar.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und die Verbraucherzentrale Sachsen hatten gegen die Saalesparkasse und die Ostsächsische Sparkasse Dresden geklagt. Obwohl die Revision der Kläger abgewiesen wurde, sehen sie den Rechtsstreit als Erfolg an.
Nachzahlungsansprüche für Prämiensparer
Das Urteil des BGH ermöglicht Prämiensparern nun die Durchsetzung von Ansprüchen, die in der Regel im vierstelligen Bereich liegen dürften. Ramona Pop, Vorständin des VZBV, betont die Bedeutung dieses Urteils und fordert alle Sparkassen auf, von sich aus Entschädigungen zu leisten.
In den Jahren 1993 bis 2006 bzw. vor Juli 2010 hatten Sparkassen mit Verbrauchern Prämiensparverträge abgeschlossen, deren Zinssatz auf der Grundlage der Umlaufsrenditen börsennotierter Bundesanleihen festgelegt wurde. Die Anzahl solcher Prämiensparverträge belief sich laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Jahr 2021 auf 1,1 Millionen.
Bafin begrüßt Klarheit durch BGH-Urteile
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) begrüßt die Entscheidungen des BGH als wichtige Klarstellung für den Verbraucherschutz. Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor der Bafin, kündigte an, weitere Maßnahmen zu prüfen, um die Urteile umzusetzen.
Die Bafin hatte die Kreditinstitute bereits dazu aufgefordert, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren und Lösungen anzubieten, die den Vorgaben des BGH entsprechen.
Finanztip rät betroffenen Prämiensparern zur Vorsicht
Auch die Finanztip Verbraucherinformation GmbH äußerte sich zum Urteil und empfiehlt betroffenen Kunden, keine überstürzten Entscheidungen zu treffen. Hermann-Josef Tenhagen, Geschäftsführer von Finanztip, unterstreicht die Bedeutung einer Neuberechnung der Zinsen und warnt davor, vorschnell Angebote von Banken anzunehmen.
Prämiensparer, die nicht aktiv werden, laufen Gefahr, dass ihre Ansprüche verjähren. Es ist daher ratsam, zeitnah eine Neuberechnung der Zinsen anzufordern und gegebenenfalls eine Schlichtungsstelle einzuschalten, um eventuelle Ansprüche geltend zu machen.
Das BGH-Urteil bringt somit positive Veränderungen für Prämiensparer mit sich und schafft Klarheit für die Zukunft. Es bleibt abzuwarten, wie die Sparkassen auf die Entscheidung reagieren und welche Maßnahmen sie ergreifen werden.
– NAG