Neue Gesetzesinitiative zum Schutz von Amts- und Mandatsträgern vor politischem Stalking
Die jüngste Gesetzesinitiative des Bundesrates zielt darauf ab, eine bessere strafrechtliche Absicherung für Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger zu schaffen. Diese Maßnahme wurde maßgeblich von den Bundesländern Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vorangetrieben. Sie trägt dem steigenden Bedarf Rechnung, Politikerinnen und Politiker vor Einschüchterungsversuchen zu schützen, die darauf abzielen, ihre Handlungen und Entscheidungsprozesse zu beeinflussen.
Erweiterter Straftatbestand zur Bekämpfung von politischem Stalking
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines neuen Straftatbestandes vor, der das sogenannte politische Stalking von Amts- und Mandatsträgern unter Strafe stellt. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass politische Entscheidungsträger auf allen Ebenen, einschließlich der kommunalen Ebene, vor Bedrohungen und Einschüchterungsversuchen geschützt sind. Besonders schwere Fälle, bei denen körperliche Angriffe im Zusammenhang mit politischem Stalking auftreten, sollen strenger geahndet werden. Darüber hinaus werden auch Personen unter 21 Jahren, die politisches Stalking betreiben, härter bestraft.
Stärkung des demokratischen Rechtsstaats auf kommunaler und europäischer Ebene
Die Initiative des Bundesrates erstreckt sich auch auf die Erweiterung bestehender Straftatbestände, die bisher nur Verfassungsorgane und deren Mitglieder auf Bundesebene schützen. Durch die Ausdehnung auf die kommunale und europäische Ebene soll die Bedeutung von Entscheidungen in Gemeinderäten und in der europäischen Gesetzgebung für den demokratischen Rechtsstaat hervorgehoben werden.
Weiterer Prozess der Gesetzesinitiative
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun dem Bundestag zur Prüfung vorgelegt, der letztendlich über dessen Verabschiedung entscheiden wird. Vorher wird die Bundesregierung Gelegenheit haben, eine Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf abzugeben und mögliche Änderungen vorzuschlagen.
(c) Plenarsitzung des Bundesrates am 05.07.2024
– NAG