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„Modernes Gleichstellungsgesetz: Zukunft für Beruf und Familie im öffentlichen Dienst“

Am 21. August 2024 fand in Magdeburg ein entscheidendes Werkstattgespräch unter der Leitung von Sarah Schulze, der Landesbeauftragten für Gleichstellung Sachsen-Anhalt, statt, bei dem wichtige Akteure wie Michaela Neersen und Annett Kannenberg-Bode die Novellierung des über 30 Jahre alten Frauenfördergesetzes zu einem modernen Gleichstellungsgesetz diskutierten, um die Geschlechtergerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im öffentlichen Dienst zu fördern.

Die Diskussion über Geschlechtergerechtigkeit ist in vollem Gange, und Sachsen-Anhalt steht im Mittelpunkt eines wegweisenden Projekts. Am 21. August 2024 fand in Magdeburg ein bedeutsames Treffen statt, das die Grundlagen für ein modernes Gleichstellungsgesetz legen soll. Diese Initiative wurde von Sarah Schulze, der Landesbeauftragten für Gleichstellung, ins Leben gerufen und ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer gerechteren Zukunft. Alle Beteiligten sind sich einig, dass der Handlungsbedarf groß ist.

In einem persönlichen Austausch kamen wichtige Stimmen zusammen, darunter Michaela Neersen, die Vorsitzende der dbb frauenvertretung Sachsen-Anhalt, und Annett Kannenberg-Bode von Verdi Sachsen-Anhalt Nord. Ihr Ziel: Das über dreißig Jahre alte Frauenfördergesetz in Sachsen-Anhalt zu erneuern und fortschrittlicher zu gestalten. Ein klarer Fokus liegt dabei auf der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, eine Herausforderung, die viele Menschen betrifft.

Notwendigkeit einer Modernisierung

Das Ziel des angestrebten Gesetzes ist es, die Balance zwischen beruflicher Tätigkeit und familiären sowie pflegerischen Verpflichtungen deutlicher in den Vordergrund zu stellen. Michaela Neersen hebt hervor, wie wichtig es ist, die Rolle der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten zu stärken. Ein zentrales Anliegen ist die Einführung eines Klagerechts für diese Beauftragten. Dies könnte helfen, strukturelle Barrieren abzubauen und die Anliegen von Frauen und Männern, die Beruf und Familie vereinbaren möchten, besser durchzusetzen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Flexibilisierung der Arbeitsmodelle. Neersen spricht sich dafür aus, mobiles Arbeiten im neuen Gleichstellungsgesetz als Rechtsanspruch festzuschreiben. „Führen in Teilzeit, sowohl alleine als auch im Tandem, sollte als Standard angesehen werden“, erklärt sie weiter. Das Ziel ist, die Anzahl der Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und diese Chance nicht ungenutzt zu lassen. Auf Bundesebene gibt es bereits positive Erfahrungen, die zeigen, dass flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle den Führungsethos im öffentlichen Dienst fördern können, ohne dass die Care-Aufgaben neglectiert werden.

Geschlechtergerechtigkeit im Fokus

Ein Schlüsselpunk für die Initiative ist die Einsicht, dass viele Frauen erst spät in ihrer Karriere Führungsverantwortung übernehmen, da sie oft die Hauptlast der Care-Arbeit tragen. Es ist ganz klar, dass die Gleichstellung von Geschlechtern in der Arbeitswelt ein vielschichtiges Problem ist, das auf unterschiedlichen Ebenen angegangen werden muss. Durch ein modernes Gleichstellungsgesetz könnte Sachsen-Anhalt ein vorbildliches Zeichen setzen.

Ein modernes Gesetz kann nicht nur den öffentlichen Dienst attraktiver machen, sondern auch eine stärkere Teilhabe der Frauen in zeitgenössischen Führungsrollen fördern. In einem Umfeld, in dem Geschlechtergleichstellung nicht nur ein Ziel, sondern auch eine Notwendigkeit ist, rückt die Frage der Vereinbarkeit von optimalen Arbeitsbedingungen in den Fokus.

Die Unterstützung von politischen Akteuren und die Schaffung eines Bewusstseins in der Öffentlichkeit sind unerlässlich, um nachhaltige Veränderung zu erzielen. Die Stimmen der Expertinnen, wie Sarah Schulze und Annett Kannenberg-Bode, sind entscheidend für den Erfolg dieser Bestrebungen. Ihre Bemühungen zeigen, dass der Weg zu einem modernen Gleichstellungsgesetz in Sachsen-Anhalt bereits eingeschlagen wurde und dass der öffentliche Dienst vor einer großen Chance steht, bestehende Ineffizienzen zu beseitigen und ein Gleichgewicht für alle Mitarbeitenden zu schaffen.

Ein wegweisendes Unterfangen

Die Entwicklung eines modernen Gleichstellungsgesetzes in Sachsen-Anhalt könnte wegweisend sein, nicht nur für den öffentlichen Dienst, sondern als Beispiel für andere Bundesländer. Es ist offensichtlich, dass Veränderung nötig ist, um den Anforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden und Chancengleichheit für alle Geschlechter zu gewährleisten. Die gemeinsame Anstrengung zur Reform des Gleichstellungsgesetzes ist der erste Schritt auf einem langen Weg zur Geschlechtergerechtigkeit, der Pläne erfordert, die über gesetzgeberische Änderungen hinausgehen. Da bleibt nur zu hoffen, dass der Dialog weitergeführt wird und die vorgeschlagenen Maßnahmen zügig umgesetzt werden.

Gesellschaftliche und politische Hintergründe der Gleichstellung

Die Diskussion um Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst hat tiefere gesellschaftliche und politische Wurzeln, die sich über die letzten Jahr-dezehnten hinweg entwickelt haben. In Deutschland wurde die Gleichstellung von Frauen und Männern durch das Grundgesetz verankert, das in Artikel 3 Gleichheit vor dem Gesetz garantiert. Trotzdem zeigt die Realität, dass Frauen in Führungspositionen stark unterrepräsentiert sind, insbesondere in den öffentlichen Verwaltungen, die traditionell männlich dominierten Strukturen und Arbeitsweisen folgen.

Diese Ungleichheit ist nicht allein das Ergebnis individueller Entscheidungen, sondern auch das Produkt struktureller Barrieren, die Frauen in ihrer Karriereentwicklung behindern. Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel setzen daher nicht nur den privaten Sektor unter Druck, sondern auch den öffentlichen Dienst, der sich zunehmend bemühen muss, diverse und inklusive Arbeitsplatzkulturen zu schaffen. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, sind neue Regelungen und Gesetze erforderlich, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern und somit sowohl Männer als auch Frauen in ihren Rollen unterstützen.

Aktuelle Daten zur Geschlechterverteilung im öffentlichen Dienst

Die neuesten Statistiken zeigen, dass Frauen in öffentlichen Dienststellen nach wie vor unterrepräsentiert sind. Laut dem Statistischen Bundesamt machen Frauen nur etwa 37 Prozent der Führungskräfte in den öffentlichen Verwaltungen aus. Diese Zahl variiert je nach Ebene und Region. Während in den unteren Hierarchieebenen ein etwas höherer Anteil an weiblichen Beschäftigten zu finden ist, nimmt dieser Anteil in höheren Positionen drastisch ab. Diese Zahlen verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf bei der Förderung der Gleichstellung.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Umfragen zeigen, dass etwa 65 Prozent der Väter und 70 Prozent der Mütter eine flexiblere Arbeitszeitregelung wünschen, um Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren zu können. Dies stellt die Forderung nach einem modernen Gleichstellungsgesetz, das unter anderem solche Flexibilitäten bietet, in einen klaren Kontext und unterstreicht die Notwendigkeit politischer Reformen im öffentlichen Dienst.

Die Rolle von Gleichstellungsbeauftragten

Die Forderung nach einem Klagerecht für die Hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ist ein wichtiger Schritt, um die Position dieser Funktion zu stärken. In vielen Bundesländern haben Gleichstellungsbeauftragte bereits eine bedeutende Rolle bei der Umsetzung von Gleichstellungsrichtlinien gespielt, doch oft ohne ausreichende rechtliche Rückendeckung. Ein Klagerecht würde diesen Beauftragten ermöglichen, gegen Diskriminierungen vorzugehen und die Durchsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen effektiver zu gestalten.

Darüber hinaus könnte eine gesetzliche Verankerung der Möglichkeit, in Teilzeit Führungspositionen zu bekleiden, dazu führen, dass mehr Frauen in Entscheidungspositionen gelangen und ihre Perspektiven und Erfahrungen in den Dienststellen stärker vertreten sind. Dies könnte langfristig nicht nur die Geschlechtergerechtigkeit fördern, sondern auch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für künftige Bewerber erhöhen.

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