Leipzig: Maßnahmen zur Erhaltung des Wohnraums und gegen Spekulation mit Immobilien
Die Stadt Leipzig hat beschlossen, die Vermietung von Ferienwohnungen über Online-Plattformen strenger zu reglementieren. Laut einer neuen Satzung dürfen Wohnungen ab sofort nur noch maximal zwölf Wochen im Jahr als Ferienunterkünfte vermietet werden, ohne dass eine Genehmigung erforderlich ist. Darüber hinaus ist es notwendig, eine spezielle Erlaubnis einzuholen, um Wohnungen länger als ein Jahr leerstehen zu lassen.
Maßnahme zum Schutz des knappen Wohnraums
Das Hauptziel dieser neuen Regelung ist es, den begrenzten Wohnraum in Leipzig zu schützen. Einerseits sollen dauerhafte Ferienwohnungen verhindert werden, andererseits soll spekulativer Wohnungsleerstand eingedämmt werden. Die Maßnahme ist vorerst auf fünf Jahre befristet.
Entgegenwirkung gegen zweckentfremdete Wohnungen
Laut einem Gutachten aus dem Jahr 2019 machen weniger als 0,2 Prozent aller Wohnungen in Leipzig dauerhaft Ferienwohnungen aus, was ca. 600 Wohnungen im Stadtgebiet entspricht. Jedoch sind zweckentfremdete Wohnungen für gewerbliche Zwecke ein größeres Problem, da sie als Wohnraum verloren gehen. Schätzungsweise werden jährlich etwa 500 Wohnungen zweckentfremdet, während insgesamt 12.000 der 340.000 Wohnungen in Leipzig leer stehen.
Die Stadt Leipzig strebt somit an, eine ausgewogene Nutzung des Wohnraums sicherzustellen und Spekulationen mit Immobilien entgegenzuwirken.
– NAG