Der neue Opferhilfefonds in Sachsen-Anhalt hat offiziell seine Türen geöffnet. Die Initiative richtet sich an Opfer schwerer Gewaltstraftaten, einschließlich Großschadensereignissen und Terroranschlägen. Seit dem 1. Oktober 2019 können Betroffene, etwa vom rechtsterroristischen Anschlag in Halle am 9. Oktober 2019, Anträge stellen. Für diesen Fonds stehen zunächst jährlich 50.000 Euro zur Verfügung, um finanzielle Hilfe schnell und unbürokratisch bereitzustellen. Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, nennt dies einen wichtigen Schritt, um die Verantwortung des Staates gegenüber diesen Menschen zu zeigen.
Die Bearbeitung der Anträge wird von einer unabhängigen Kommission geleitet, der auch die Landesopferbeauftragte angehört. Dr. Gabriele Theren, die Landesopferbeauftragte, freut sich, dass so auf individuelle Bedürfnisse der Opfer eingegangen werden kann. Die Unterstützung erfolgt durch einmalige Zahlungen und soll unbürokratisch schnell bereitgestellt werden. Anträge können schriftlich gestellt werden, und weitere Informationen sind auf der Website verfügbar. Details dazu gibt es auch hier.