SachsenSachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt baut digitale Justiz-Infrastruktur eigenständig auf

Die Justizministerin von Sachsen-Anhalt, Franziska Weidinger, gab am 29. August 2024 bekannt, dass die Justiz aufgrund der Unfähigkeit des landeseigenen IT-Dienstleisters Dataport, eine digitale Infrastruktur bereitzustellen, diese selbst aufbauen muss, was hohe Investitionen und Unsicherheiten bei der Einführung der E-Akte mit sich bringt.

Stand: 29.08.2024 05:00 Uhr

Die Justiz in Sachsen-Anhalt steht vor einer erheblichen Herausforderung: Der landeseigene IT-Dienstleister Dataport kann die notwendige digitale Infrastruktur nicht bereitstellen. Dies wurde von Justizministerin Franziska Weidinger am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags bekannt gegeben. Anstatt auf externe Unterstützung zu vertrauen, wird der Aufbau systemrelevanter digitaler Systeme nun intern erfolgen.

Die Schwierigkeiten mit Dataport sind nicht neu, doch die jüngsten Rückmeldungen haben die Notwendigkeit verstärkt, dass die Justiz selbst tätig wird. Weidinger betonte, dass die Einführung der sogenannten E-Akte, eines digitalen Systems zur papierlosen Aktenführung, möglicherweise nicht wie geplant bis 2026 umgesetzt werden kann. Dies käme einem Rückschritt in der digitalen Transformation gleich, die für einen modernen Rechtsstaat von wesentlicher Bedeutung ist.

Landeseigener IT-Dienstleister

Dataport fungiert als zentraler IT-Dienstleister für Sachsen-Anhalt sowie fünf andere Bundesländer. Mit Sitz in Altenholz, Schleswig-Holstein, ist Dataport als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert. In der Vergangenheit war das Unternehmen in Misskredit geraten; ein Fehler führte dazu, dass BAföG-Gelder teils doppelt ausgezahlt wurden, was die betroffenen Studierenden zur Rückzahlung von insgesamt 6,7 Millionen Euro zwang.

Die Probleme mit Dataport betreffen auch die ambitionierten Pläne zum elektronischen Rechtsverkehr. Das Justizministerium sieht derzeit keine Möglichkeit, diesen über Dataport zu verwirklichen, was die Dringlichkeit der Eigeninitiative unterstreicht. Ministerin Weidinger erklärte, dass es inzwischen klar sei, dass die Fachkompetenz für den Aufbau einer digitalen Infrastruktur innerhalb der Justiz vorhanden sei, und dies als Grund für die Eigenverantwortung der Justiz betrachtet werden muss.

Hohe Investitionen notwendig

Die Entscheidung, die digitale Infrastruktur selbst zu gestalten, bringt jedoch erhebliche finanzielle Belastungen mit sich. Weidinger wies darauf hin, dass kurzfristig hohe Investitionen auf das Land zukommen werden, dessen Umfang momentan noch nicht genau kalkuliert werden kann. Dies erfordert eine enge Abstimmung mit dem Digitalministerium, um die tragfähigen Lösungen zu finden und effektiv umzusetzen. Es bleibt abzuwarten, inwiefern diese notwendigen Schritte die digitale Transformation der sachsen-anhaltischen Justiz voranbringen werden.

Sachsen-Anhalt befindet sich in einem kritischen Moment seiner digitalen Entwicklung, und die kommenden Entscheidungen werden entscheidend für die Zukunft der Justiz in der Region sein. Die tiefergehenden Herausforderungen von Dataport unterstreichen die Notwendigkeit für effektive und zuverlässige IT-Lösungen, die für die Integrität und Effizienz der Justizarbeit unerlässlich sind. In diesem Zusammenhang ist es klar, dass der Selbstaufbau der Infrastruktur eine mutige, wenn auch risikobehaftete Entscheidung ist.

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