Baden in sächsischen Talsperren: Erhöhter Schutz vor Verunreinigungen
Das Baden in sächsischen Talsperren ist angesichts der sommerlichen Temperaturen für viele Besucher eine verlockende Möglichkeit, sich abzukühlen. Doch in den 25 Trinkwassertalsperren des Freistaats ist das Baden strengstens verboten, um Verunreinigungen des Wassers zu vermeiden und damit die Sicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgung zu gewährleisten.
Diese Maßnahme wird von der Landestalsperrenverwaltung durchgesetzt, wie am heutigen Freitag betont wurde. Besonders die Trinkwassertalsperre Neunzehnhain 1 bei Pockau-Lengefeld im Erzgebirge wurde als unzugänglich für Badegäste erklärt, um potenzielle Verschmutzungen des Wassers zu verhindern.
Um die Schutzzonen an Talsperren wie Altenberg, Rauschenbach oder Werda sowie an der Oberen Revierwasserlaufanstalt Freiberg zu respektieren, müssen Besucher bestimmte Regeln einhalten. Insbesondere Schutzzone 1, die die Wasserfläche sowie das Ufer umfasst, darf nicht außerhalb der offiziellen Wege betreten werden. Die Breite des Ufers variiert je nach Füllstand der jeweiligen Talsperre, und Zuwiderhandlungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Während das Baden in den Trinkwassertalsperren untersagt ist, haben Badegäste jedoch die Möglichkeit, auf zahlreiche Badeseen oder andere Gewässer wie die Talsperren Malter oder Pöhl auszuweichen, die als geeignet für das Schwimmen gekennzeichnet sind. Eine aktuelle Liste gesperrter Trinkwassertalsperren ist auf der Website wasserwirtschaft.sachsen.de einsehbar.
Es ist wichtig, die Regelungen zum Schutz der Trinkwasserressourcen zu respektieren, um die Qualität des Wassers und damit die Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Indem Besucher alternative Badeorte aufsuchen, tragen sie dazu bei, Verunreinigungen in den Trinkwassertalsperren zu vermeiden und die Umwelt zu schützen.
– NAG