Schaumburg

Einblick in die Vorschriften zur Lagerung von Wirtschaftsdünger im Landkreis

Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Schaumburg weist aufgrund aktueller Anlässe auf die Einhaltung der Feldmieten-Verordnung zur ordnungsgemäßen Lagerung von Mist und Wirtschaftsdünger hin, um Umweltschäden und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die Lagerung von Festmist und Wirtschaftsdünger hat für Landwirte im Landkreis Schaumburg große Bedeutung, insbesondere vor dem Hintergrund der geltenden Vorschriften. Die Untere Wasserbehörde hat nun auf die rechtlichen Anforderungen zur ordnungsgemäßen Lagerung hingewiesen.

Relevante Vorschriften für Landwirte

Im Fall der Notwendigkeit, Mist und Wirtschaftsdünger zwischenzulagern, ist es unerlässlich, die Regelungen der Feldmieten-Verordnung zu befolgen. Dies betrifft nicht nur den Mindestabstand von 20 Metern zu Oberflächengewässern, sondern auch die korrekte Abdeckung des Lagergutes. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann mit Bußgeldern bestraft werden, im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Der Schutz der Gewässer

Die Bedeutung des Gewässerschutzes wird durch die strengen Regelungen verdeutlicht. Oberflächengewässer, zu denen auch Gewässer dritter Ordnung zählen, müssen vor Verunreinigungen geschützt werden. Das Austreten von Sickerwasser oder kontaminiertem Niederschlagswasser kann nicht nur rechtliche Nachteile für den Landwirt haben, sondern auch negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Qualität des Wassers.

Routinemäßige Kontrollen durch die Behörden

Um die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen, führt die Untere Wasserbehörde regelmäßig Kontrollen durch. Diese Maßnahmen sind ein Teil der Bemühungen, die Qualität von Böden und Gewässern im Landkreis zu erhalten und das Bewusstsein für ökologische Standards zu schärfen. Landwirte sind daher gut beraten, sich über die Anforderung zu informieren und diese umzusetzen.

Informationen und Unterstützung

Für detaillierte Informationen können Landwirte die Webseite der Unteren Wasserbehörde besuchen oder direkt Kontakt aufnehmen. Fachliche Beratung ist unter der Telefonnummer 05721 / 703 – 1434 oder per E-Mail an wasser@schaumburg.de erhältlich. Die Berücksichtigung der genannten Vorschriften ist entscheidend für den nachhaltigen Umgang mit Düngemitteln und zur Vermeidung von unnötigen rechtlichen Problemen.

Im Landkreis Schaumburg ist die Einhaltung der Vorschriften zur Mistlagerung nicht nur eine Frage der Rechtssicherheit, sondern auch ein Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit aller Bürger sowie zur Erhaltung der Umwelt. Das Verantwortungsbewusstsein der Landwirte in dieser Angelegenheit wird als essenziell für eine nachhaltige Landwirtschaft angesehen.

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