Arbeitsentgelte steigen im Handel und Großhandel
Die kürzlichen Tarifverhandlungen haben zu einer erfreulichen Entwicklungen für über 70.000 Angestellte im Handel und Groß- und Außenhandel-Bereich in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern geführt. Die Vereinbarung beinhaltet eine schrittweise Erhöhung der Löhne, eine Prämie zur Preisangerechnung und Verbesserungen der Rentenversorgung, die sowohl von der Gewerkschaft Verdi als auch von der Arbeitgeberseite begrüßt wurden.
Die Löhne werden in drei Schritten steigen: zunächst um 5,1% ab dem 1. Oktober 2023, dann um weitere 5,0% ab dem 1. Mai 2024 und schließlich nochmals um 2,0% ab Mai 2025. Auch Lehrlinge werden von den Erhöhungen profitieren, mit zusätzlichen 60 Euro pro Monat ab August 2023, 2024 und 2025.
Dieses Tarifabkommen wird als einer der schwierigsten und intensivsten Tarifrunden in der Geschichte des Handels in Norddeutschland angesehen. Der Verdi-Verhandlungsführer Bert Stach zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis, das sowohl den sozialversicherungspflichtigen Angestellten als auch den Lehrlingen zugutekommt.
Neben den Löhnerhöhungen wurde auch eine Preisangerechnungsprämie in Höhe von 1.000 Euro vereinbart, die bis spätestens September 2024 ausgezahlt werden soll. Darüber hinaus wird die Rentenversorgung durch die jährliche Zusatzleistung von 480 Euro pro Person verbessert.
Die Auswirkungen dieses Tarifergebnisses werden sich nicht nur auf die 5.000 Unternehmen im Handel und Retail-Bereich in Schleswig-Holstein, sondern auch auf die rund 1.500 Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern auswirken. Die positive Entwicklung wird voraussichtlich das Kaufkraft der Beschäftigten stärken und somit auch den Außenhandel in dieser Region unterstützen.
Es ist wichtig, dass die Stadt Schwerin, als Sitz vieler dieser Unternehmen, die von der Vereinbarung profitieren werden, die nötigen Anpassungen bei der Rentenversicherung in Betracht zieht. Die zusätzlichen jährlichen Beiträge von 480 Euro pro Beschäftigter sollten entsprechend berücksichtigt werden, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.
– NAG