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Neue Jagdzeiten: Gänsepopulation in Schleswig-Holstein unter Kontrolle bringen

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz kündigt an, dass ab dem 1. August 2024 die Jagdzeiten für Grau-, Kanada- und Nilgänse von Juli bis Januar ausgeweitet werden, um landwirtschaftliche Fraßschäden durch die zunehmende Gänsepopulation an der Westküste und auf den Inseln zu reduzieren.

Um den Herausforderungen der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein besser zu begegnen, hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) eine wichtige Entscheidung getroffen. Ab dem 1. August 2024 werden die Jagdzeiten für verschiedene Gänsearten angepasst, um den durch sie verursachten Fraß- und Kot-Schäden wirksam zu reduzieren.

Die neue Jagdregelung im Detail

Mit den Änderungen in der Landesjagdzeitenverordnung wird die Jagd auf Grau-, Kanada- und Nilgänse einheitlich vom 16. Juli bis zum 31. Januar erlaubt. Diese Maßnahme soll insbesondere den Landwirten an der Westküste und auf den Inseln entgegenkommen, wo massive Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen oft die Existenz bedrohen.

Minister spricht über die Probleme mit Gänsen

Landwirtschaftsminister Werner Schwarz betont, dass der Fraß und die Verkotung durch Gänse für viele Landwirte seit Jahren eine große Herausforderung darstellen. Die Erhöhung der Jagdzeiten sei ein wichtiges Instrument zur Entlastung der Landwirtschaft und zur Reaktion auf die wachsende Gänsepopulation.

Besondere Regelung für Nonnengänse

Die Jagdzeit für Nonnengänse wurde ebenfalls angepasst. Aufgrund ihres Schutzstatus muss jedoch eine restriktive Regelung erfolgen. Diese Gänse dürfen künftig vom 1. Oktober bis zum 28. Februar nur zur Vergrämung, also zur Abschreckung, erlegt werden, um Schäden auf Acker- und Grünlandkulturen zu vermeiden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Bejagung auf Flächen ausgeschlossen ist, wo Landwirte sich zur Duldung von Gänsen verpflichtet haben oder die sich in Vogelschutzgebieten befinden.

Ein Balanceakt zwischen Artenschutz und Landwirtschaft

Die neuen Regelungen zeigen, wie wichtig es ist, einen Ausgleich zwischen dem Schutz von Wildtieren und den Bedürfnissen der Landwirtschaft zu finden. Schwarz weist darauf hin, dass die Jagd eine lenkende Wirkung haben kann, doch auch betont er, dass substanzielle Eingriffe in die Nonnenganspopulation nach wie vor nicht erlaubt sind.

Zusätzliche Maßnahmen für Hochwasserschutz

Neben den Jagdzeiten für Gänse wurden auch Regelungen für die Jagd auf Dachse und Nutria getroffen. Diese Arten dürfen ganzjährig bejagt werden, insbesondere an Deichen und anderen erhobenen Flächen, da sie durch ihre Wühltätigkeit eine Gefahr für den Hochwasserschutz darstellen.

Hintergrund zu den Jagdzeiten

Die Änderungen in der Jagdzeitenverordnung folgen dem Ziel, das Jagdrecht den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und den Landwirten in Schleswig-Holstein eine Unterstützung zu bieten. Besonders die Nonnengans hat in den letzten Jahrzehnten mit einer Rastpopulation von bis zu 300.000 Individuen erheblich zugenommen, was die Notwendigkeit für einen aktiven Umgang mit dieser Art unterstreicht.

Diese Anpassungen der Jagdzeiten stellen einen bedeutenden Schritt dar, um sowohl den Bedürfnissen der Landwirtschaft als auch dem Erhalt der Naturlandschaften in Schleswig-Holstein gerecht zu werden.

NAG

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