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Schleswig-Holstein schützt Küsten: Neues Wassergesetz nach Sturmflut

Das Kabinett Schleswig-Holstein hat am 23. Juli 2023 den ersten Entwurf der Novelle des Landeswassergesetzes verabschiedet, um auf die Herausforderungen der Klimakrise und die Lehren aus der Oktobersturmflut zu reagieren, was für einen besseren Küstenschutz und ein nachhaltiges Wassermanagement in der Region von großer Bedeutung ist.

Die Anpassung an Extremwetterereignisse: Schleswig-Holstein ergreift Maßnahmen zur Wasserwirtschaft

Die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels stellen die Wasserwirtschaft in Schleswig-Holstein vor erhebliche Herausforderungen. In einer jüngsten Sitzung hat das Kabinett einen ersten Entwurf zur Novelle des Landeswassergesetzes (LWG) verabschiedet, um dem wachsenden Bedarf an Anpassungen an die sich ändernden klimatischen Bedingungen gerecht zu werden.

Reaktionen auf die Oktobersturmflut

Die Entscheidung, die Gesetzesnovelle einzuführen, ist eine direkte Reaktion auf die verheerenden Folgen der Sturmflut im vergangenen Oktober. Umweltminister Tobias Goldschmidt betonte die Notwendigkeit dieser Maßnahmen, um die Küsten besser zu schützen und langfristig die Wasserressourcen effizienter zu managen. „Wir machen Schleswig-Holstein klimakrisenfester“, so Goldschmidt, „und ziehen die Lehren aus der Oktobersturmflut.“

Neuregelungen für den Küstenschutz

Die Novelle enthält mehrere wesentliche Neuregelungen. Dazu gehört unter anderem die gesetzliche Festschreibung des öffentlichen Interesses für den Hochwasserschutz. Dies bedeutet, dass Bauvorhaben zum Schutz gegen Hochwasser in Zukunft bevorzugt behandelt werden. Ebenso soll die Möglichkeit eingeführt werden, Projektmanager zu beauftragen, um die Verfahren zur Errichtung von Deichanlagen zu beschleunigen. Dies könnte den Gemeinden helfen, schneller auf die steigenden Herausforderungen zu reagieren.

Bürgerwarnung und Starkregenvorsorge

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einführung einer Warnpflicht für Betreiber von Campingplätzen und Sportboothäfen. Diese sollen künftig ihre Gäste frühzeitig vor spezifischen Sturmflutgefahren warnen. Dies soll nicht nur den Schutz von Leben und Gesundheit fördern, sondern auch materielle Schäden minimieren. Darüber hinaus werden Kommunen verpflichtet, Starkregenkarten zu erstellen, die es den Bürgern ermöglichen, die Risiken von Überschwemmungen besser einzuschätzen.

Kommende Schritte

Der Gesetzentwurf wird nun in die Verbändeanhörung übergeben und soll anschließend vom Umweltministerium überarbeitet werden. Eine erneute Behandlung im Kabinett sowie eine Befassung des Landtags sind die nächsten Schritte, bevor das Gesetz voraussichtlich zum Beginn des Jahres 2025 in Kraft tritt.

Der Weg zur Klimaneutralität

Die Novelle des Landeswassergesetzes zielt darauf ab, Schleswig-Holstein als klimaneutrales Industrieland zu stärken. Goldschmidt hob hervor, dass die Gesetzesänderungen darauf abzielen, nicht nur unmittelbare Herausforderungen zu bewältigen, sondern auch langfristige Lösungen zu fördern. Der Schutz von Mensch und Natur steht dabei im Mittelpunkt denkbareer Entwicklungen.

NAG

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