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Schleswig-Holstein startet Meldeverfahren für Tierhaltungskennzeichnung

Schleswig-Holstein hat am vergangenen Freitag das Meldeverfahren zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für Schweinemäster gestartet, um den gesetzlichen Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes bis zur Frist am 1. August 2024 nachzukommen und die Transparenz in der Tierhaltung zu erhöhen.

Neue Regelungen zur Tierhaltungskennzeichnung beeinflussen Schweinemäster in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein hat das Landwirtschaftsministerium am vergangenen Freitag das Meldeverfahren zur neuen Tierhaltungskennzeichnung gestartet. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Schweinemäster in der Region, da sie nun verpflichtet sind, ihr Haltungssystem zu melden.

Meldeverfahren und Fristen

Das im letzten Jahr verabschiedete Tierhaltungskennzeichnungsgesetz legt fest, dass alle Schweinemäster in Deutschland bis zum 1. August 2024 an die entsprechenden Behörden melden müssen, welche Haltungsform für ihre Mastschweine gilt. Während in anderen Bundesländern wie Niedersachsen, Baden-Württemberg und Thüringen bereits das Meldeverfahren läuft, war Schleswig-Holstein nun eines der letzten Bundesländer, das diesen Schritt unternommen hat.

Bedeutung für die Tierhaltung

Die Einführung der Tierhaltungskennzeichnung ist besonders wichtig, um Transparenz in der Tierhaltung zu schaffen. Verbraucher möchten zunehmend wissen, unter welchen Bedingungen Tiere gehalten werden. Mit dieser Kennzeichnung soll nicht nur das Wohl der Tiere verbessert, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelproduktion gestärkt werden. Zudem könnten diese Informationen den Schweinemästern helfen, ihre Produkte besser zu vermarkten und somit einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.

Modalitäten der Meldung

Die Meldung kann sowohl per Post als auch elektronisch via E-Mail an das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz in Kiel erfolgen. Die entsprechende E-Mail-Adresse für die Erstmitteilung der Haltungsform lautet thkg@mllev.landsh.de. Ein bereitgestelltes Formular erleichtert den Betrieben diesen Prozess.

Unterstützung für Schweinehalter

Um Schweinehaltern den Einstieg in das neue Meldeverfahren zu erleichtern, steht auf der Website des Landes eine Informationsplattform zur Verfügung. Dort finden Tierhalter sowohl den Meldebogen als auch weiterführende Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Link zu diesen Ressourcen lautet: www.schleswig-holstein.de.

Ausblick

Die Implementierung des Meldeverfahrens zur Tierhaltungskennzeichnung ist ein bedeutender Schritt, der nicht nur die Schweinemäster, sondern auch die gesamte Landwirtschaft in Deutschland betrifft. Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung in Schleswig-Holstein verlaufen wird und welche Reaktionen von den Verbrauchern zu erwarten sind.

NAG

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