In Schleswig-Holstein bleibt die Afrikanische Schweinepest eine drängende Herausforderung, die nicht nur die Tierwelt, sondern auch die wirtschaftliche Stabilität des Landwirtschaftssektors betrifft. Um frühzeitige Erkennung und Prävention zu gewährleisten, haben die Verantwortlichen in der Region ein umfassendes Maßnahmenpaket entwickelt, das jetzt um zwei weitere Jahre verlängert wurde.
Prävention durch Monitoring
Das verlängerte Programm zielt darauf ab, die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest, einer für Wildschweine tödlichen Krankheit, zu überwachen und einzudämmen. Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies betonte die Wichtigkeit regelmäßer Überwachung, insbesondere im Hinblick auf aktuelle Ausbrüche in angrenzenden Bundesländern wie Hessen und Rheinland-Pfalz. „Die Maßnahmen sind ein starkes Signal für die gemeinsame Verantwortung in der Prävention“, so Benett-Sturies.
Anreize für Jägerinnen und Jäger
Ein zentraler Bestandteil des Maßnahmenpakets sind finanzielle Anreize für Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein. Diese erhalten 50 Euro für die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Schweinepest bei totem Wildschwein. Diese Entschädigung soll sicherstellen, dass erlegte Tiere ordnungsgemäß entsorgt und getestet werden, was zu einem besseren Frühwarnsystem für den möglichen Ausbruch der Tierseuche beitragen kann.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Die Gesamtfinanzierung des Programms beläuft sich auf 150.000 Euro jährlich, wobei die Kosten zwischen den Kreisen, kreisfreien Städten und dem Land aufgeteilt werden. Die spezifischen Aufwandsentschädigungen für Jäger werden jedoch vollständig vom Land getragen, was die Unterstützung für die lokale Jagdgemeinschaft unterstreicht.
Wichtigkeit der Massnahmen für die Gemeinschaft
Die Wiederholung und Verlängerung dieser Maßnahmen zeigt das Engagement der Behörden für den Schutz der Schweinebestände und beleuchtet gleichzeitig die Bedeutung der Tiergesundheit für die gesamte Landwirtschaft. Die Afrikanische Schweinepest ist für Wild- und Hausschweine fatale, stellt jedoch für Menschen keine gesundheitliche Gefahr dar, selbst wenn sie Fleisch von infizierten Tieren konsumieren.
In Anbetracht dieser Lage ist die Zusammenarbeit zwischen den Jägern und dem Landwirtschaftsministerium entscheidend, um nicht nur die Gesundheit der Tiere zu sichern, sondern auch die wirtschaftliche Basis der betroffenen Landwirte zu schützen.
– NAG