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Selbstbestimmungsgesetz: Schleswig-Holstein erlebt Ansturm auf Geschlechtsänderungen!

Ab dem 1. November wird das Transsexuellengesetz in Schleswig-Holstein durch das neue Selbstbestimmungsgesetz ersetzt, das eine vereinfachte Änderung des Geschlechts und Vornamens im Ausweis ermöglicht. Betroffene müssen künftig lediglich eine schriftliche oder persönliche Anmeldung beim Standesamt vornehmen, anstatt den komplizierten bisherigen Prozess mit gerichtlicher Entscheidung und Gutachten zu durchlaufen. Bereits seit August sind Anmeldungen möglich, und die Nachfrage ist enorm: In Kiel wurden bis zum 7. Oktober bereits 134 Anmeldungen verzeichnet, gefolgt von Lübeck mit 80 und Flensburg mit 58.

Das Gesetz richtet sich an trans, inter und nichtbinäre Personen, die jetzt die Freiheit haben, ihren Geschlechtseintrag zu wählen oder sogar ganz zu streichen. Der Kieler Verein HAKI e.V. und andere Beratungsstellen bieten Unterstützung und Informationen zu den neuen Regelungen an. Diese Reform stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Selbstbestimmung dar und könnte dazu beitragen, Diskriminierung und Benachteiligung im Alltag zu verringern. Für weitere Details zu diesem Thema, siehe den Bericht auf www.ndr.de.

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