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Streit um Vormundschaft: Stadt Göttingen und Kreis Steinburg uneins nach Familientragödie

Gerichtsverfahren um Vormundschaft für Halbwaisen nach tragischem Todesfall

Die Debatte um die Verantwortlichkeit für vier Halbwaisen aus Göttingen ist nach dem tragischen Tod ihrer Mutter weiterhin in vollem Gange. Die Stadt Göttingen und der Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein sind immer noch uneins über die Frage, welche Behörde die Vormundschaft für die Kinder übernehmen soll, wie offiziell bestätigt wurde.

Dieser Rechtsstreit berührt das Alltagsleben der vier Kinder nur minimal. Jedoch hat die Tante der Kinder, laut Berichten der Medien, das Jugendamt Göttingen stark kritisiert und behauptet, dass sich die Behörde nicht angemessen um die Kinder gekümmert habe.

Der Vater der vier Kinder, der zum Zeitpunkt des Vorfalls Anfang Mai 39 Jahre alt war, steht unter dem Verdacht, seine 34-jährige von ihm getrennt lebende Frau in ihrer Wohnung in Göttingen getötet zu haben. Der syrische Verdächtige befindet sich derzeit in Untersuchungshaft in Rosdorf in der Nähe von Göttingen.

Unmittelbar nach dem Verbrechen wurden die Kinder vorübergehend in einer Pflegefamilie untergebracht und danach auf eigenen Wunsch bei ihrer Tante in Itzehoe im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein platziert.

Die Stadt Göttingen argumentiert, dass die Zuständigkeit für die Kinder nun beim Kreis Steinburg liege, während der Kreis Steinburg anderer Meinung sei. Die Thematik soll in einem Hintergrundgespräch zwischen den betroffenen Kommunen weiter diskutiert werden.

Die Stadt Göttingen betont jedoch, dass sie sich auch nach der Übergabe der Kinder an die Tante weiterhin um das Wohl der Kinder kümmere. Es wurden finanzielle Hilfen und Therapiemöglichkeiten organisiert, um den Kindern während dieser schwierigen Zeit beizustehen.

Die Zuständigkeit für die finanziellen Angelegenheiten der Kinder wurde schließlich dem Landkreis Göttingen übergeben, da der letzte bekannte Wohnort des Vaters und die Justizvollzugsanstalt in ihrem Bezirk liegen. Die Stadt Göttingen war nur vorübergehend zuständig, da die Kinder bis zum Vorfall bei ihrer Mutter lebten.

Der Fall hat die Behörden vor große Herausforderungen gestellt, aber die beteiligten Sozialarbeiter haben nach Aussage von Göttingens Jugenddezernentin Maria Karaus und dem Leiter des Jugendamts Göttingen, Klaus Dieter Schmidt, stets im besten Interesse der Kinder gehandelt. Die Situation bleibt weiterhin komplex, während die Rechtsstreitigkeiten um die Vormundschaft weitergehen.

NAG

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