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Finanzierung für Gedenkstättenprojekte in Baden-Württemberg 2025: Antragsfrist bis Oktober 2024

Erinnerung an die Vergangenheit: Fördermittel für Gedenkstätten in Baden-Württemberg

Die Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg erhält Unterstützung: Einrichtungen, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, haben die Möglichkeit, Projektmittel für das Jahr 2025 bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) zu beantragen. Bis zum 1. Oktober 2024 müssen die Anträge beim Fachbereich Gedenkstättenarbeit eingereicht werden, und im November 2024 wird der Förderbeirat über die Verteilung entscheiden, in dem sowohl Vertreter der LpB als auch der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in Baden-Württemberg (LAGG) vertreten sind.

Die Fördermittel sollen vor allem Projekten der Archivierung an Gedenkstätten, der Entwicklung digitaler Lernangebote und der Gewinnung sowie Ausbildung von Ehrenamtlichen zugutekommen. Die Anträge müssen einen klaren Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg aufweisen, um berücksichtigt zu werden. Darüber hinaus sieht die Förderung auch die Unterstützung von Gedenkstättenverbünden vor, deren Förderung ebenfalls durch den Förderbeirat erfolgt.

Interessierte können die aktuellen Fördergrundsätze und Antragsformulare auf der Webseite www.gedenkstaetten-bw.de abrufen oder bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg anfordern. Die Förderung von Gedenkstätten und die Erinnerung an die Vergangenheit spielen eine wichtige Rolle in der Aufarbeitung der Geschichte und dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus.

NAG

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