Stundenlanges Parken vor dem Haus der Ex-Lebensgefährtin – Eine unheimliche Beharrlichkeit
Ein Vernarrter in den neuesten Trends der Maskenmode stand kürzlich vor Gericht, um sich wegen hartnäckigen Verstößen gegen die Wünsche seiner Ex-Lebensgefährtin zu verteidigen. Mit einer Sonnenbrille und einem Mund-Nasen-Schutz betrat der 39-jährige Angeklagte den Gerichtssaal, was ihm prompt einen aufmerksamen Rüffel einbrachte. Offenbar fühlte er sich durch die Sonnenstrahlen im Gerichtssaal bedroht.
Ein Spiel mit Macht und Nähe
Die ehemalige Partnerin des Angeklagten, eine Dozentin mit zwei Studienabschlüssen, berichtete von unangenehmen Vorfällen nach ihrer Trennung. Trotz erwirktem Kontaktverbot und Abstandsregelungen, konnte der Angeklagte nicht widerstehen, stundenlang vor ihrer Wohnung zu parken und E-Mails zu schreiben, um Nähe herzustellen, wo keine geduldet wurde.
Der Ex-Partner schien keinerlei Krankheitseinsicht zu zeigen, was letztendlich zur Trennung führte. Ein freiwilliger Klinikaufenthalt brachte die Diagnose einer bipolaren Persönlichkeitsstörung ans Licht, doch die unerwünschten Annäherungsversuche hörten nicht auf.
Ein Appell an die Menschlichkeit
Der Richter entschied, dass eine psychiatrische Untersuchung notwendig sei, um die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf das Wohl des gemeinsamen Kindes, das den Vater fürchtet. Ein Gutachten soll Klarheit bringen, doch der Prozess wird bis zum Frühjahr vertagt. In der Zwischenzeit hat sich die Geschädigte sogar gezwungen gesehen, umzuziehen, um den unerwünschten Avancen zu entkommen.
– NAG