Stefan Pinnow bleibt unangefochtener Bürgermeister von Ludwigslust! Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Klage von Heiko Böhringer gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 20. November 2023 zurückgewiesen. Richter Daniel Deba bestätigte, dass die Klage abgelehnt wurde und somit keine Wiederholung der Wahl erforderlich ist, es sei denn, höhere Instanzen würden Rechtsmittel zulassen. Die Klage zielte darauf ab, die Zulassung Böhringers als Kandidat wegen Alterseinschränkungen anzufechten, die mittlerweile nicht mehr gelten.
Bürgermeister Pinnow äußerte sich erfreut über das Urteil und betonte, dass die Verwaltungsarbeit nun ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann. Heiko Böhringer, der die Klage angestrengt hat, wollte sich zunächst nicht zu den Folgen äußern und will die Urteilsbegründung abwarten. Die entscheidende Verhandlung fand am Mittwoch statt, und das Gericht stellte fest, dass es keinen Verstoß gegen das Landesrecht gesehen hat. Einzelheiten zu den rechtlichen Aspekten können in den kommenden Tagen erwartet werden, wenn das Gericht die Urteilsbegründung veröffentlicht. Mehr darüber findet sich hier.