Schwerin

Steigende Betriebskosten: Mieter am Berliner Platz kritisieren Preisanstieg

Die Wohnungsgesellschaft Schwerin (WGS) hat aufgrund drastisch gestiegener Energiekosten infolge des Ukraine-Kriegs die Betriebskosten für die Mieter am Berliner Platz 2023 mehr als verdoppelt, was für Empörung sorgt und die Bewohner zu einer Überprüfung ihrer Vorauszahlungen anregt.

In einer ernsten Auseinandersetzung mit den Betriebskosten schaut Ralf Hollstein auf die Abrechnung von 2023 und kann seinen Augen kaum trauen: Statt der 112 Euro, die er im Vorjahr nur bezahlen musste, beläuft sich die Summe nun auf 240 Euro für den Hausstrom in seinem Wohnhaus am Berliner Platz. Diese drastische Erhöhung wirft Fragen auf, insbesondere weil die gemeinsame Summe für alle Mieter über 21.000 Euro beträgt, eine signifikante Steigerung im Vergleich zu den fast 10.000 Euro des Vorjahres.

Hollstein, ein 75-jähriger Rentner, weist nachdrücklich darauf hin, dass er die Erhöhung nicht nur mühelos nachvollziehen kann. „Strompreise sind gestiegen, das wissen wir alle“, sagt er, „aber eine Verdopplung der Kosten ist doch mehr als überraschend.“ Der Rentner äußert auch den Wunsch, dass die Wohnungsgesellschaft Schwerin (WGS) ihre Mieter rechtzeitig auf solche gravierenden Änderungen aufmerksam gemacht hätte, besonders da die Ausgaben in den Jahren zuvor über längere Zeit stabil waren.

Erklärung der Kostensteigerung durch WGS

Die WGS hat sich zu den gestiegenen Kosten geäußert und erklärt, dass die Preiserhöhungen hauptsächlich durch den Ukraine-Krieg und die damit verbundenen Energieengpässe bedingt seien. Die Mieter würden die Auswirkungen dieser Preissteigerungen in der Betriebskostenabrechnung spüren, so die WGS. Dennoch wird auch betont, dass sich der Markt mittlerweile etwas stabilisiert hat und die Kosten im kommenden Jahr voraussichtlich niedriger ausfallen werden.

Ein weiterer Aspekt, den Hollstein angesprochen hat, ist die permanente Beleuchtung in Teilen des Treppenhauses. Dies, so die WGS, sei auf einen defekten Sicherheitsbeleuchtungsbauteil zurückzuführen. Doch die WGS beruhigt die Mieter: Diese ungeplante Beleuchtung habe nicht zu zusätzlichen Kosten geführt, da die Wohnungsgesellschaft eine Gutschrift in Höhe von über 4000 Kilowattstunden durchgeführt hat.

Um möglichen Nachzahlungen bei der jährlichen Abrechnung vorzubeugen, hat die WGS während der Energiekrise die Vorauszahlungen für die Nebenkosten bereits angepasst. Die Mieter können jederzeit in Absprache mit ihren Betreuern ihre Vorauszahlungen anpassen, um ihre finanzielle Belastung zu steuern. WGS hat zudem versucht, die Mieter über die Medienflugblätter über die gestiegenen Energiekosten zu informieren.

Rechtliche Schritte und Alternativen für Mieter

Trotz dieser Erklärungen bleibt Hollstein skeptisch und kritisiert die Angelegenheit weiterhin. Besonders beunruhigt ihn die Tatsache, dass die WGS keine modernen Technologien wie Bewegungsmelder nutzt, um den Stromverbrauch in den gemeinschaftlichen Flächen zu reduzieren. Diese Maßnahme könnte nicht nur Kosten sparen, sondern auch zur Effizienz beitragen.

Für Mieter wie Hollstein gibt es Möglichkeiten, gegen die hohen Kosten vorzugehen. Catharina Möller-Federau vom Schweriner Mieterbund informiert, dass jeder Mieter das Recht hat, Einsicht in Rechnungen und Verträge zu verlangen. Im Streitfall müssen Mieter jedoch nachweisen, dass der Vermieter gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat, was jedoch in der Praxis oft schwierig sein kann.

Ralf Hollstein und viele andere Mieter müssen nun überlegen, ob und wie sie auf diese Änderungen reagieren werden. Die Wohnungsgesellschaft WGS hat ihre Position klar dargelegt, doch die Bedenken der Mieter bleiben bestehen und erfordern eine rechtzeitige und transparente Kommunikation von Seiten der Vermieter.

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