Eine tote Wildsau liegt seit Ende September an der Kreisstraße zwischen Sigmaringen und Unterschmeien, und das sorgt für Streit um die Zuständigkeit. Während Sebastian Korinth, Pressesprecher des Sigmaringer Landratsamts, erklärt, dass in der Regel der jeweilige Jagdpächter die Verantwortung für die Beseitigung trägt, sieht es Kreisjägermeister Hans-Jürgen Klaiber anders. Er betont, dass das Bergen von Wild nach Unfällen und die humane Entsorgung eine „freiwillige Leistung“ der Jäger sei, nicht eine gesetzliche Verpflichtung. Jährlich leisten Jäger im Landkreis über 1.000 Ausrückungen zu Wildunfällen, doch rechtlich sind sie nicht an die Beseitigung totgefahrener Tiere gebunden.
Klaiber fügt hinzu, dass die Straßenmeisterei letzten Endes zuständig ist, wenn das Tier über einen längeren Zeitraum auf der Fahrbahn verbleibt. Trotz der Unklarheiten gibt es einen positiven Ausblick: „Wir werden auch weiterhin diesen Service freiwillig zur Verfügung stellen.“ Die Debatte über die Verantwortung bei der Wildtierentsorgung bleibt jedoch brisant und wirft Fragen über die klare Zuständigkeit auf. Mehr dazu auf www.schwaebische.de.