Konsum von Cannabis auf Volksfesten in Speyer untersagt
Die neue Regelung in Speyer verbietet den Konsum von Cannabis auf beliebten Volksfesten wie dem Brezelfest, dem Altstadtfest und den saisonalen Messen im Frühling und Herbst. Diese Maßnahme wurde von der städtischen Beigeordneten Irmgard Münch-Weinmann (Grüne) am Donnerstagabend im Stadtrat bekannt gegeben. Auch auf dem Weihnachtsmarkt wird das Kiffen nicht gestattet sein, da entsprechende Verbote in die jeweiligen Allgemeinverfügungen aufgenommen werden.
Die Einhaltung dieser Verordnung wird vom kommunalen Vollzugsdienst überwacht, um sicherzustellen, dass das Gesetz respektiert wird. Neben der Polizei und dem Landesjugendamt sind die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde für die Kontrolle des Cannabis-Konsums im Stadtgebiet zuständig und können bei Verstößen entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Neue Gesetze beeinflussen die Kontrolle des Cannabis-Konsums
Das zum 1. April in Kraft getretene Cannabis-Gesetz fordert, dass das Rauschmittel nicht in der Nähe von Minderjährigen konsumiert werden darf. Da auf Volksfesten Menschen aller Altersgruppen vertreten sind, wurde das Verbot erlassen, um die Sicherheit und Gesundheit der Besucher zu gewährleisten. Bei Nichteinhaltung sind hohe Bußgelder vorgesehen, deren Durchsetzung jedoch noch in der Praxis erprobt werden muss.
Die Legalisierung des Cannabis-Konsums und die damit verbundene Überwachung stellen eine zusätzliche Herausforderung für die städtischen Ordnungshüter dar. Dies wirkt sich auf den Personalbedarf, die Ausstattung und die notwendigen Fortbildungen aus. Die Kosten, die sich daraus ergeben, sollen noch bewertet werden, da bisher keine Erfahrungen in diesem Bereich vorliegen, erklärte Münch-Weinmann.
– NAG