Stadt Wetzlar

Prozess um Raubüberfälle: Angeklagter gesteht Beteiligung in Ehringshausen

Ein 44-jähriger Angeklagter gestand vor Gericht seine Beteiligung an einem Raubüberfall im Dezember 2023 in Ehringshausen, bei dem er mit Schusswaffen drohte und die Angestellten eines Supermarktes fesselte, während der Prozess auch die Verwicklung in einen weiteren Raub in Marienheide untersucht.

Im Prozess um zwei schwerwiegende Raubüberfälle, die in Marienheide und Ehringshausen bei Wetzlar stattfanden, hat der 44-jährige Angeklagte am Mittwoch ein Teilgeständnis abgelegt. Vor Gericht gestand er seine Beteiligung an dem Überfall in Ehringshausen, der im Dezember 2023 stattfand. Über seine Anwältin Ines Stuff ließ der Angeklagte verlauten: „Der Mandant war an der Tat beteiligt. Er wird auch außerhalb der Hauptverhandlung einen anderen Beteiligten nennen.“

Der Fall ist besonders schwerwiegend, da die Raubeer in Ehringshausen mit Schusswaffen bewaffnet waren und zwei Mitarbeiterinnen eines Supermarktes bedrohten. Laut Anklage erbeuteten die Täter dabei 6400 Euro. Es ist jedoch zu beachten, dass, wie die Verteidigung darlegte, der Angeklagte nicht aktiv einen Überfall geplant hatte. Vielmehr sei er mit einem Bekannten in einem Auto unterwegs gewesen, als es ihm plötzlich angekündigt wurde, dass sie den Markt überfallen würden. „Er hat sich da einspannen lassen“, erklärte Stuff weiter.

Die Rolle des Angeklagten und seine Vorbelastungen

Berichtet wurde zudem, dass der Angeklagte während der Tat die Mitarbeiterinnen des Supermarktes mit Klebeband gefesselt habe. Vor der Tat hatte der 44-Jährige in erheblichem Maße Drogen, konkret Kokain, konsumiert. Es wurde festgestellt, dass er täglich bis zu anderthalb Gramm Kokain einnimmt. „In der Rückschau hat er selbst keine Worte für das Geschehen“, sagte seine Anwältin, was zusätzlich das Ausmaß der psychischen Probleme des Angeklagten verdeutlicht. Er äußerte den Wunsch, den durch seinen Überfall verursachten Schaden wieder gutzumachen. Da er selbst über keine finanziellen Mittel verfügt, hat sein Bruder angeboten, eine Summe von 10.000 Euro bereitzustellen, um die Beute zurückzuzahlen und den beiden geschädigten Frauen eine Entschädigung zukommen zu lassen. Es wurde jedoch klar gemacht, dass dies kein Geschenk sei, sondern ein Darlehen, das zurückgezahlt werden muss, und zwar einschließlich Zinsen, wobei die Rückzahlung während der Haft des Angeklagten gestundet werde.

Ein weiterer Punkt, der zur zusätzlichen Komplexität des Falls beiträgt, ist, dass der Angeklagte im Zusammenhang mit einem anderen Raub in Marienheide schweigt. Das Gericht hat daher beschlossen, den Biomechaniker Prof. Wolfgang Potthast von der Kölner Sporthochschule als Gutachter hinzuzuziehen. Er soll unter Verwendung von Überwachungsvideos den Angeklagten als einen der Täter identifizieren oder ausschließen. Potthast ist in diesem Bereich kein Unbekannter, da er bereits in anderen prominenten Fällen, wie im Prozess gegen den Ex-Reemtsma-Entführer Thomas Drach, tätig war. Dort hatte er ebenfalls Gutachten zu Bewegungsprofilen erstellt, die Drach belasteten. Dieser wurde letztendlich nach mehr als 100 Verhandlungstagen wegen mehrerer Überfälle auf Geldtransporter zu einer Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt.

Der Prozess zeigt einmal mehr die Dramatik und Komplexität von Raubüberfällen und deren rechtlichen Konsequenzen. Die öffentliche Aufmerksamkeit ist auf die fortgesetzten Anhörungen gerichtet, während der Angeklagte und seine Verteidigung sich auf die kommenden Entscheidungen des Gerichts vorbereiten müssen.

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