Vier Anlieger der Spitzstraße im Seefelder Ortsteil Hechendorf haben vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gegen die Kostenbescheide ihrer Gemeinde gekämpft, mussten aber nun eine bittere Niederlage einstecken. Die Anwohner hatten sich gegen Forderungen zwischen 20.000 und 33.000 Euro für die Erschließung ihrer Straße gewehrt, nachdem sie in erster Instanz noch gewonnen hatten. Der VGH entschied jedoch, dass die Gemeinde ihre Mängel in den Bescheiden aus dem Jahr 2019 mit einem zusätzlichen Beschluss behoben hatte, wodurch die ursprünglichen Kosten rechtmäßig geworden sind.
Die Kläger warfen der Gemeinde vor, keinen klaren Bauplan für die Straße zu haben, während die Vertreter der Kommune entgegneten, dass es keinen verbindlichen Plan für den Ausbau gab. Das Gericht riet den Angeklagten schließlich, ihre Klagen zurückzuziehen, da eine Revision wenig Aussicht auf Erfolg hatte. Glücklicherweise wird die Gemeinde Seefeld die Gerichtskosten der Kläger aus beiden Instanzen tragen, was zumindest einen kleinen Trost für die Anwohner darstellt. Die Regelungen, die diese Erschließungsbeiträge betreffen, gelten in Bayern noch bis zum 1. April 2021, wobei die Gemeinden verpflichtet sind, die Kosten von den Anwohnern abzurechnen. Weitere Details zu diesem Fall sind auf www.sueddeutsche.de nachzulesen.