Der Landkreis Starnberg eröffnet mit der Antragsphase für die Kulturförderung eine wichtige Gelegenheit zur Unterstützung und Entwicklung kultureller Projekte. Interessierte können bis zum 30. Oktober dieses Jahres Anträge einreichen, um finanzielle Mittel für ihre kulturellen Vorhaben zu beantragen. Diese Maßnahme ist nicht nur entscheidend für die Kunst- und Kulturszene, sondern hat auch weitreichende Auswirkungen auf die Gemeinschaft im Landkreis.
Fristen und Antragsstellung
Die Anträge müssen beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden, und es ist wichtig, dass sie Projekt- und Finanzierungspläne beinhalten. Ein zentraler Punkt bei der Beantragung ist der überörtliche Charakter der geplanten Veranstaltungen, was bedeutet, dass die Projekte für eine breitere Öffentlichkeit oder mehrere Gemeinden von Bedeutung sein sollten. Details zur Antragstellung sind unter www.lk-starnberg.de/kulturfoerderung zu finden.
Unterstützung für kulturelle Vielfalt
Das Hauptziel dieser Kulturförderung ist die Unterstützung und Weiterentwicklung der lebendigen Kunst- und Kulturszene im Landkreis. Der Landkreis Starnberg möchte damit dazu beitragen, dass verschiedene kulturelle Ausdrucksformen gefördert werden und die Diversität im kulturellen Leben erhalten bleibt. Besonders positiv bewertet werden Projekte, die sich mit der Jugendkultur oder der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen befassen.
Wirtschaftliche Bedeutung der Kulturförderung
Die Kulturförderung hat nicht nur kulturelle, sondern auch wirtschaftliche Vorteile. Kulturelle Veranstaltungen ziehen oft Touristen an und stärken somit die wirtschaftliche Basis der Region. Das Engagement des Landkreises zeigt, wie wichtig es ist, lokale Kultur zu fördern und damit auch Arbeitsplätze zu sichern.
Kontakt und Unterstützung
Für Rückfragen oder Unterstützung bei der Antragstellung steht Barbara Beck unter der Telefonnummer 08151/148-77290 sowie per E-Mail unter kultur@lra-starnberg.de zur Verfügung. Es ist ratsam, sich frühzeitig zu informieren und eventuell aufkommende Fragen direkt zu klären.
Zusammenfassung
Durch die Förderung kultureller Projekte im Landkreis Starnberg wird nicht nur die Kunst- und Kulturszene gestärkt, sondern auch die Gemeinschaft als Ganzes profitiert. Die Einreichungsfrist bis zum 30. Oktober bietet eine wertvolle Möglichkeit, kreative Ideen und Vorhaben zu realisieren, die eine breite Öffentlichkeit ansprechen und die Vielfalt des Kulturlebens bereichern.