In einer kontroversen Auseinandersetzung nach einem Ölunfall am Wörthsee erhebt der Vorsitzende der Bund-Naturschutz-Kreisgruppe Starnberg, Günter Schorn, schwere Vorwürfe gegenüber den zuständigen Behörden. Der Vorfall ereignete sich am 23. Juli, als bei Reinigungsarbeiten an einem Ölabscheider ölhaltiges Abwasser in den Auinger Bach floß und schließlich im Wörthsee landete. Schorn kritisiert in einem offenen Brief, die Behörde habe die Schwere des Vorfalls verharmlost und vertuscht, was für einen Umweltschützer alarmierende Anschuldigungen darstellt.
Bereits bei Ankunft der Feuerwehr wurden Ölsperren angelegt, um die Ausbreitung des Schadstoffs zu kontrollieren. Doch Schorn ist sich sicher, dass die Maßnahmen nicht ausgereicht haben und wirft den Verantwortlichen vor, kein Fachwissen in Form von Sachverständigen hinzuzuziehen. Seine Bedenken wurden von der Initiative für Artenvielfalt in Wörthsee während des gesamten Ereignisses geteilt.
Widerlegung der Vorwürfe
Das Landratsamt von Starnberg hat sich jedoch entschieden gegen die Vorwürfe gewehrt. Laut ihrer Aussage waren mehrere Sachverständige des Wasserwirtschaftsamtes und anderer relevanter Stellen vor Ort, und das Gesundheitsamt wurde unverzüglich informiert. Wichtig zu betonen ist, dass die Behörde angibt, es handele sich um maximal 40 Liter ölhaltiges Abwasser, das kein Altöl enthielt.
Barbara Beck, die stellvertretende Pressesprecherin des Landratsamtes, widersprach zudem der Behauptung, die Bachränder seien mit einem Hochdruckschlauch gereinigt worden. Stattdessen sei ein einfaches Sprühgerät verwendet worden. Der Vorfall habe lediglich dazu geführt, dass etwas ölhaltiges Abwasser im Uferbereich sich verteilt habe.
Interessanterweise ergaben weitere Untersuchungen, dass sich auf dem Grund des Gewässers kein schädlicher Ölschlamm befand. Laut Beck sei das Öl oberflächenaktiv und somit von den Ölsperren aufgenommen worden, wodurch ein Absaugen der Bachsohle nicht nur unangemessen, sondern auch potenziell schädlicher für die Umwelt wäre.
Eine größe Überprüfung der Situation fand am 28. August statt, bei der Schöpfproben entnommen wurden. Beck berichtete, dass die Wasser- und Umweltqualität unauffällig war. Eine Bedrohung für die aquatische Umwelt oder die menschliche Gesundheit sei nicht gegeben; auch keine sichtbaren Ölverunreinigungen oder auffälligen Gerüche seien festgestellt worden. Die Badestelle war gut besucht, ohne dass Beschwerden über die Wasserqualität oder Ölgerüche registriert wurden.
Verantwortlichkeit und zukünftige Maßnahmen
Das Landratsamt stellte weiter fest, dass diejenigen, die für die Verursachung der Situation verantwortlich sind, mit den Kosten für die eingeleiteten Maßnahmen rechnen müssen. Insbesondere muss der Verursacher die finanziellen Aufwendungen für die Feuerwehr sowie etwaige Sanierungsmaßnahmen tragen.
Insgesamt wird deutlich, dass die Ansichten über den Vorfall stark divergieren, wobei Umweltschützer wie Schorn angesichts des scheinbaren Schlampereis der Behörden Alarm schlagen und die Behörden selbst auf ihre Nachweise und die durchgeführten Maßnahmen verweisen. Die Diskussion über die Wahrnehmung und das Management von Umweltschäden bleibt damit spannend und bleibt ein Thema für die Öffentlichkeit.