Neues Gesetz: Was du jetzt zu Balkonkraftwerken wissen musst
Mit der Einführung des Solarpakets erweitern sich die Möglichkeiten für Mieter und Eigentümer, auf ihrem Balkon oder der Terrasse ein einfaches Solargerät zu installieren. Durch die Reduzierung bürokratischer Hindernisse wird es zukünftig mehr Menschen ermöglicht, eine geringe Menge Strom selbst zu erzeugen und zu nutzen. Zudem werden die sogenannten Balkonkraftwerke leistungsstärker. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse dazu.
Warum sind leistungsstärkere Balkonkraftwerke erlaubt?
Bisher waren Hersteller von Balkonkraftwerken auf eine Leistung von 600 Watt beschränkt, da Experten befürchteten, dass eine größere Einspeisung von Strom das Netz überlasten könnte. Zukünftig dürfen die Anlagen jedoch bis zu 800 Watt leisten, was bereits existierende Steckersolargeräte ebenfalls schaffen könnten. Um diese höhere Leistung nutzen zu können, müssen Betreiber lediglich ihren Wechselrichter entsprechend umrüsten lassen.
Was ändert sich bei der Anmeldung des Balkonkraftwerks?
Bisher mussten Nutzer von Balkonkraftwerken ihre Anlage beim Netzbetreiber registrieren lassen. Seit dem 1. April 2024 entfällt diese Anmeldungspflicht jedoch. Stattdessen genügt nun eine vereinfachte Eintragung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Behörde übermittelt die Anmeldung dann an den zuständigen Netzbetreiber.
Müssen Vermieter oder Eigentümer um Erlaubnis gefragt werden?
Ja, obwohl das neue Gesetz die Installation von Balkonkraftwerken als privilegierte Maßnahme ansieht, bleibt die Zustimmung von Vermietern oder Eigentümergemeinschaften erforderlich. Allerdings haben Mieter und Eigentümer grundsätzlich ein Recht auf die Installation und den Betrieb eines solchen Geräts. Eine Ablehnung kann künftig nur noch in Ausnahmefällen erfolgen.
Wichtig zu wissen:
Die Verbindung der kleinen Solarpaneele mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker erleichtert die Installation erheblich, da lediglich eine normale Steckdose benötigt wird. Zuvor mussten oft spezielle Energiesteckdosen eingerichtet werden. Auch müssen Nutzer keine neuen Stromzähler installieren lassen, um ein Balkonkraftwerk betreiben zu können. Lediglich bei einer Aufforderung der Bundesnetzagentur müssen die Zähler innerhalb von vier Monaten gegen digitale Versionen ausgetauscht werden.
Die Einführung des Solarpakets ermöglicht somit eine erleichterte Nutzung von Balkonkraftwerken und fördert die dezentrale Stromerzeugung in Deutschland.
– NAG