Aktuelle Informationen zur Vorbereitung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag
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Berlin
Neue Self-Identification-Gesetz: Änderung des Geschlechtseintrags in Berlin ab dem 1. August 2024
Erfahren Sie alles Wichtige zur Vorbereitung des Gesetzes über die Selbstbestimmung bezüglich des Geschlechtseintrags. Ab dem 1. November 2024 können Geschlechtseinträge und Vornamen im Geburtenregister geändert werden. Informieren Sie sich beim Standesamt Marzahn-Hellersdorf und nutzen Sie das bereitgestellte Anmeldeformular für eine Erklärung.