Behinderten-Parkplätze
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Villingen-Schwenningen
Neue Parkregelung am Klinikum: Gebühren für unberechtigtes Parken ab August
Ab 1. August wird das Parken vor dem Klinikum neu geregelt: 15 Minuten für Notfälle, Gebühren bei Missachtung.
Ab 1. August wird das Parken vor dem Klinikum neu geregelt: 15 Minuten für Notfälle, Gebühren bei Missachtung.